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Deutsche dürfen als Köterrasse bezeichnet werden
13.03.2017, 01:12
Beitrag: #59
RE: Deutsche dürfen als Köterrasse bezeichnet werden
Zitat:Ob das Bundesverfassungsgericht der Rechtsmeinung von unserem Spezialisten zaphod folgt, und der Regierung freistellt, einheimischen rechten Politikern den Mund zu verbieten, darf mit Fug und Recht bezweifelt werden.

Mein Guter,wer lesen kann is klar im Vorteil, und erst recht der ,der auch kapiert was er liest , aber das Du Dinge bezweifelst,die nie behaupiei wurden---na ja ,vielleicht fibt es neben alternaivenn Fakten neuerdings auch alternative ZweifelWinkBig Grin- ich habe keineswegs dafür plädiert einheimischen Rechtspopulisten den Mund zu verbieten- das wäre zweifellos gegen die Verfassung- es geht um ausländische Politiker , die hier Wahlkampf machen-und dazu gehören neben Erdogan und seiner Clique natürlich auch Leute wie Wilders, La Penne oder Strache - die hier versuchen Wahlkrampf zu machen,
- die sind nämlich auch weder demokratisch orientiert noch hier zu Lande durch irgendwas legitimiert,
Wie das Verfassungsgericht richtig ausführt: Weder aus dem Grundgesetz noch dem Völkerrecht ergibt sich für ausländische Staatsoberhäupter und Regierungsmitglieder ein Anspruch, nach Deutschland einzureisen, um amtliche Funktionen auszuüben
und analog gilt das natürlich auch für ausländische Politiker ohne Regierungsfunktion .
Die sauberste Lösung wäre m.E. das ganze ,statt das Problemiauf lokale Funktionsträger abzuwälzen, abschließend gesetzlich zu regeln- und da bei der Gesetzgebung der Gleichbehandlungsgrundsatz einzuhalten ist kann das nur alle ausländischen Politiker und Parteien betreffen.


Wenn Parteien dann bei uns tätig sein wollen müssten sie im Inland zugelassen sein und fielen natürlich unter das deutsche Parteiengesetz,
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RE: Deutsche dürfen als Köterrasse bezeichnet werden - zaphodB. - 13.03.2017 01:12

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