Titel "erheiratet"
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21.08.2017, 13:40
Beitrag: #16
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RE: Titel "erheiratet"
(16.08.2017 17:39)Suebe schrieb: Jedoch ist die "Kaiserin" mMn im HRR in der Verfassung nicht vorgesehen. Die Ehefrauen der deutschen Kaiser wurden automatisch zu "Kaiserinnen" und tauchen so auch in Urkunden als "Imperatrix" auf. "Obwohl diese Frauen nur in Ausnahmefällen Herrschaftsrechte ausübten, werden sie als Königinnen oder Kaiserinnen bezeichnet und wurden oft als solche gekrönt." https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_..._Herrscher Eine Kaiserin im Heiligen Römischen Reich hatte bestimmte Rechte und Privilegien. Welche das im Einzelnen waren, wird in diesem Werk beschrieben: https://books.google.de/books?id=MpdVDAA...ch&f=false |
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