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Friendly Fire - Belgien August 1914
11.10.2018, 14:32
Beitrag: #82
RE: Friendly Fire - Belgien August 1914
(11.10.2018 13:16)Aguyar schrieb:  
(10.10.2018 17:58)Turgot schrieb:  Wir drehen uns hier im Kreis!

Nochmals für dich, da du es partout nicht einsehen willst. Die Haager Landkriegsordnung griff für den Fall des Krieges. Es gab immer ein Angreifer. Das interessiert die Landordnung aber nicht. Sie regelt, wie sich im und während des Krieges verhalten wird. Alles klar. Wahrscheinlich nicht, da du das Recht einfach außer Kraft setzt.

Man muss dazu aber auch bemerken, dass nach der Haager Landkriegsordnung und auch der Genfer Konvention (bis in die 70er Jahre) die meisten Partisanen nicht als reguläre Kämpfer eingestuft werden konnten und schon aus diesem Grund "völkerrechtlich" veruteiltwerden konnten. Das gilt also nicht nur für die Belgier sondern beispielsweise im 2. Weltkrieg auch für Griechen, Tito-Partisanen, spanische Anarcho-Syndicalisten (gegen Franco), italienische Garibaldiner und genaugenommen auch für die Résistance. Es ist nicht zu übersehen, dass die Landkriegsordnung für die ohnehin stärkere Position von regulären Armeen massgeschneidert wurde. Partisanen konnten auf diese Weise ganz allgemein auf die Stufe von Terroristen herabgestuft werden, womit man dann bei der Beurteilung dieser Fälle auch nicht mehr völkerrechltlich gebunden war. (Durften sie auc gefoltert werden ?)

Erst in den 70er Jahren - ich weiss jetzt nicht mehr wann genau - wurden die Genfer Konventionen derart erweitert, dass nur noch das offene Tragen von Waffen zur Zeit des Angriffs nötig ist, um als "Kämpfer" (Kombattant) anerkannt zu werden.

In der Haager Landkriegsordnung von 1907 ist zum Begriff der Kriegführenden auch für die Stellung der bewaffneten Bevölkerung definiert

Artikel 2 schrieb:Die Bevölkerung eines nicht besetzten Gebiets, die beim Herannahen des Feindes aus eigenem Antriebe zu den Waffen greift, um die eindringenden Truppen zu bekämpfen, ohne Zeit gehabt zu haben, sich nach Artikel 1 zu organisieren, wird als kriegführend betrachtet, wenn sie die Waffen offen führt und die Gesetze und Gebräuche des Krieges beobachtet.

Und weiter heißt es, was wohl entscheiden für die Frage nach Folter sein sollte.

Artikel 3 schrieb:Die bewaffnete Macht der Kriegsparteien kann sich zusammensetzen aus Kombattanten und Nichtkombattanten. Im Falle der Gefangennahme durch den Feind haben die einen wie die anderen Anspruch auf Behandlung als Kriegsgefangene.

Nie darf man so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken....
Erich Kästner
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RE: Friendly Fire - Belgien August 1914 - Flora_Sommerfeld - 11.10.2018 14:32

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