Friendly Fire - Belgien August 1914
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12.10.2018, 16:21
Beitrag: #100
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RE: Friendly Fire - Belgien August 1914
(12.10.2018 15:43)Turgot schrieb: Wenn du den Thread entspannt durchliest, wirst du feststellen, das die deutschen Verbrechen gar nicht in Abrede gestellt werden. Das ist mir nicht entfallen, es wurde aber die unrechtmäßigen Handlungsweisen der deutschen Armee gegen die Zivilbevölkerung gerechtfertigt, nachdem die neuen Erkenntnisse eine womögliche Provokation durch Freischärler, die auch noch angeblich durch die Belgische Regierung gesteuert wurden. Aber nach der Haager Landkriegsordnung ist es auch der deutschen Armee, selbst wenn diese unangemessen angegriffen wird, nicht erlaubt oder mit der Haager Landkriegsordnung gedeckt, Vergeltung dafür an der Zivilbevölkerung zu üben. Dieser Völkerrechtsbruch und Bruch gegen die Haager Landkriegsordnung wiegt schwerer, als die Verteidigung eines Landes auch wenn die Mittel unlauterer gewesen sein könnten. Eine Relativierung der Verbrechen der deutschen Armee helfen dabei auch nicht weiter. Hier nochmal Texte wie hier die Schuld den Belgiern selbst zugeschoben wird oder gar keine Verbrechen der deutschen Armee stattgefunden haben, wie im Schlußpost zu lesen: Turgot schrieb:Die Belgier haben sich souverän über diese Regeln hinweggesetzt. Und Gewalt ruft in der Regel Gegengewalt hervor. Ich stelle gar nicht in Abrede, das die deutschen Reaktionen, nicht Aktionen, zum Teil wirklich schockierend waren. Aber die Belgier haben keinen fairen Kampf , sondern einen irregulären, sondern zum Teil eben einen hinterhältigen und keimtückischen geführt. (09.10.2018 13:06)Turgot schrieb: Wenn aber Zivilisten von Dächern, aus Kellern etc. auf Rote Kreuz Ambulanzen, auf Ärzte etc. schießen, kann diese Zivilbevölkerung dann die eigentliche selbstverständliche Rücksichtnahme des gegnerischen Militärs erwarten bzw. verlangen? Ist es nicht klar, das dann eine entsprechende Gegenreaktion erfolgen wird? (09.10.2018 13:39)Turgot schrieb: Du bist offenkundig der Meinung, das die Belgier, aufgrund des deutschen Einmarsches, das Recht hatten, sich mit jedem Mittel, auch den hinterhältigsten, übelsten und heimtückischen, anzugreifen. Und in Umkehrschluss soll sich die deutsche Armee dann selbstverständlich einwandfrei und korrekt verhalten? (09.10.2018 14:14)Turgot schrieb: Ein adäquates Vorgehen gegen die Partisanen ist absolut gerechtfertigt. Sollten sich die deutschen Soldaten wie die Karnickel abschießen lassen? (09.10.2018 14:59)Turgot schrieb: Und du meinst, die deutschen Soldaten sollten sich von den Partisanen, die sich aus der Bevölkerung rekrutierten, abschiessen lassen und nicht reagieren. Hatb es so etwas schon einmal in der Geschichte überhaupt gegeben? Ich glaube nicht. (09.10.2018 16:03)Turgot schrieb: Zum xte Male. Es gab Regeln. Wenn man als Zivilbevölkerung schonend vom gegnerischen Militär behandelt werden möchte, wie es im Völkerrecht verankert war und auch eigentlich selbstverständlich sein sollte, dann muss man auch diesem Recht mit Achtung begegnen und entsprechend handeln. Das ist doch wohl auch eine Selbstverständlichkeit. (10.10.2018 10:03)Turgot schrieb: Da die belgische Regierung und die belgische Armee in diesem völkerrchtswidrigen Agieren involviert waren, die die Rechtslage ganz sicher kannten, ist das problematisch. Regierung und Armee haben bewusst gegen das Recht verstossen, in dem sie die Zivilbevölkerung mit eingebunden haben. blog Republik schrieb:Keller versucht, die Zeugenaussagen der deutschen Soldaten zu rehabilitieren, die sich vor allem im Weißbuch vom Mai 1915, aber auch in späteren Quellen finden und von der Forschung weitestgehend für nicht zuverlässig gehalten wurden. Sein Ergebnis ist eindeutig, für ihn liefern die Augenzeugenberichte „eine definitive Antwort auf die Frage der Franktireur-Überfälle. Diese haben stattgefunden.“ Keller will damit das „Klischee“ vom „blindwütigen feldgrauen Mordbrenner“ revidieren, ja er postuliert sogar, dass die belgischen Angriffe von Einwohnern, Bürgerwehr und Soldaten in Zivilkleidung nach der Haager Landkriegsordnung von 1907 illegal und die deutschen Vergeltungsmaßnahmen deshalb völkerrechtlich legal gewesen seien. Er scheut sich auch nicht, die offizielle belgische Seite massiv zu attackieren, indem er die Frage aufwirft, „wie verantwortlich die belgische Regierungs- und Armeeführung handelt, wenn sie zivil getarnte Truppen in Abstimmung mit militanten Zivilisten zu verbotenen, Repressalien herausfordernden Widerstandsaktionen in den Wohngebieten einsetzte.“ (10.10.2018 16:28)Suebe schrieb: Die deutschen Soldaten haben sich, das darf man inzwischen für nachgewiesen betrachten, im großen und ganzen in Belgien August 1914, an das damalige Völkerrecht gehalten. Nie darf man so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken.... Erich Kästner |
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