Guglerkrieg von 1375
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04.03.2019, 22:46
Beitrag: #23
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RE: Guglerkrieg von 1375
(03.03.2019 20:38)Aguyar schrieb:(03.03.2019 11:51)Teresa C. schrieb: Katharina von Österreich hat nach dem Tod von Enguerrand (VI.) wieder geheiratet, diese Ehe wurde offensichtlich ohne Zustimmung ihres Onkels Albrecht (II.) geschlossen, inwieweit ihr zweiter Ehemann nicht standesgemäß war, lasse ich jetzt einmal dahingestellt. Inwieweit dies auf die Bestimmungen ihres Ehevertrages von Seiten ihres Onkels Auswirkungen hatte oder diesem als Vorwand oder Begründung diente, sich nicht mehr an die Bestimmungen des Ehevertrages gebunden zu sehen und diesen daher nicht einhalten zu müssen (wenn er nicht doch andere Regelungen gehabt hätte), wäre ebenfalls abzuklären. Es stellt sich aber doch die Frage, was die Morgengabe von Katharinas Mutter damit zu tun hat, dass Katharinas Morgengabe möglicherweise nicht ausgezahlt wurde. Das sind zwei unterschiedliche Dinge. Im Vertrag von 1310 wurde nicht festgelegt, dass die Morgengabe von Katharinas Mutter einmal die Morgengabe von Katharina, die damals noch nicht geboren war oder das ihre Verwendung ausdrücklich als Erbe für noch nicht geborene Töchter festgelegt war. Abgesehen davon, gibt es offensichtlich bisher keine Belege dafür, ob Katharina ihre Mitgift oder ihre Morgengabe vollständig, nicht oder nur zum Teil ausgezahlt wurde. Eine kurze Ehe ist noch kein Beleg dafür, dass eine Mitgift oder Morgengabe nicht ausgezahlt worden war, selbst für eine Spekulation ist das als Grundlage sehr mager. Beim Vergleich von Verträge zu Eheschließungen fällt immerhin auf, dass Mitgift, Morgengabe und Wittum bereits vor Abschluss der Ehe geregelt wurden und dass dort eine ganze Reihe weiterer Details wie Wohnsitze, Größe und Zusammenstellung des Hofes etc. ebenfalls geregelt wurden. Umso merkwürdiger, dass Enguerrand VII. seine vorgeblichen Ansprüche mit einem Vertrag begründete, der die Ehe seiner Großeltern betraf und einige Jahre vor der Heirat dieser geschlossen worden war, noch dazu zu einem Zeitpunkt, als seine Mutter noch gar nicht geboren war. Verträge, in denen es konkret um die Eheschließung seiner Eltern gegangen ist, wären aber als Grundlage viel aussagekräftiger und sinnvoller gewesen. Für mich stellt sich jedenfalls die Frage, warum Enguerrand VII. sich nicht auf Dokumente berufen hat, welche tatsächlich die Ehe seiner Eltern betrafen. Waren diese Dokumente nicht mehr erhalten? Hatte er keine Zugriff mehr auf diese? Hatte er Grund, sie nicht ins Spiel zu bringen und sie vielleicht sogar selbst vernichten lassen.? etc. -------- Fakt bleibt jedenfalls, dass Katharinas erste Ehe zwar nicht lange dauerte, aber doch lange genug, um einen Sohn zu bekommen, der offensichtlich noch zu Lebzeiten seines Vaters geboren wurde. Das bedeutet aber, dass ihre Ehe jedenfalls vollzogen wurde, was gewöhnlich eine wesentliche Voraussetzung für die Auszahlung der Mitgift und der Morgengabe war. Mitgift, Wittum und Morgengabe bildeten außerdem auch die Grundlage für die Versorgung der Frau während der Ehe. Wenn Katharinas Mitgift nicht ausgezahlt und ihr die Morgengabe vorenthalten wurde, ergibt sich auch die Frage, aus welchen Einkünfte Katharina als Ehefrau von Enguerrand VI. ihren Lebensunterhalt bestritten hat. Hinzu kommt noch, dass Katharina nach dem Tod ihres Ehemannes nicht nur dessen Witwe, sondern auch die Mutter des Erbens war, was zumindest ihre Zugehörigkeit zum Haus Courcy "de iure" verstärkte. Damit stellen sich weitere Frage: War sie in die Vormundschaft eingebunden? Warum war sie nicht in diese eingebunden? Welche Rolle spielte das Haus Coucy beziehungsweise die Vormunde ihres Sohnes bei ihrer neuen Eheschließung? Eine weitere Ehe bedeutete nebenbei auch eine Gefahr für das Erbe ihres Sohnes, sollte es weitere Kinder geben? ---------------------------
Nur die Geschichtenschreiber erzählen uns, was die Leute dachten. Wissenschaftliche Forscher halten sich streng an das, was sie taten. Josephine Tey, Alibi für einen König |
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