Gestern hat die Staatsanwaltschaft in Oslo ihre Stellungnahme bezüglich der Straftat und der Strafe für diesen Massenmörder gehalten. Sie meinte, dass er psychisch gestört ist und in eine Psychiatrie eingewiesen gehört.
Viele Angehörige der Opfer sind darüber entsetzt und wollen ihn lieber in einer Haftanstalt sehen.
Was meint Ihr dazu?
Wenn er in der Psychatrie auch bleibt, und zwar für immer, dann soll es mir recht sein.
(22.06.2012 11:18)dieter schrieb: [ -> ]Was meint Ihr dazu?
Ich finde er sollte für immer in der Psychiatrie lande. Das würde ihn nämlich härter treffen, als das Gefängnis.
M.E. ist die Geschlossene die einzige Alternative, da sonst die Gefahr bestünde, dass er eines Tages wieder auf freien Fuß käme. Schließlich beträgt die Maximalstrafe in NW 21 Jahre. Dass Breivik dagegen ist (u.a. weil er seine Opferrolle als "politisch Verfolgter" in der Anstalt nicht einnehmen kann) setzt dem Ganzen noch ein Sahnehäubchen auf.
(24.06.2012 14:16)Titus Feuerfuchs schrieb: [ -> ]M.E. ist die Geschlossene die einzige Alternative, da sonst die Gefahr bestünde, dass er eines Tages wieder auf freien Fuß käme. Schließlich beträgt die Maximalstrafe in NW 21 Jahre. Dass Breivik dagegen ist (u.a. weil er seine Opferrolle als "politisch Verfolgter" in der Anstalt nicht einnehmen kann) setzt dem Ganzen noch ein Sahnehäubchen auf.
Find ich auch.
Außerdem IST der Typ hochgradig gestört, da kann er sagen, was er will.
VG
Christian
(24.06.2012 14:16)Titus Feuerfuchs schrieb: [ -> ]M.E. ist die Geschlossene die einzige Alternative, da sonst die Gefahr bestünde, dass er eines Tages wieder auf freien Fuß käme. Schließlich beträgt die Maximalstrafe in NW 21 Jahre. Dass Breivik dagegen ist (u.a. weil er seine Opferrolle als "politisch Verfolgter" in der Anstalt nicht einnehmen kann) setzt dem Ganzen noch ein Sahnehäubchen auf.
Also ich bin mir immer noch ziemlich sicher, dass in Norwegen das Strafmaß immer wieder um einige Jahre verlängert werden kann, bei der Höchststrafe.
Aber Psychatrie ist viel besser und trift ihn auch härter.