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Vermißt, für tot erklärt, heimgekehrt.
27.11.2020, 13:51
Beitrag: #2
RE: Vermißt, für tot erklärt, heimgekehrt.
(26.11.2020 23:05)Allwissend schrieb:  Wie lief das eigentlich damals für die Spätheimkehrer? Es gab ja ein Wilkommensgeld und eine Rente. Was war aber mit dem Eigentum das nachdem derjenige für tot erklärt wurde? Gab es da irgendwelche Zahlungen odr lief es nach dem Motto -> Pech gehabt.

Dich interessiert die Handhabung, wenn ein Vermißter für Tot erklärt worden war, der dann später doch noch zurückkam?

Ich vermute mal, dass es sich da wirklich nur um sehr sehr wenige handeln kann.
Meine Tante hat 1954 ihren ersten Mann für Tot erklären lassen, als sie eine neue Ehe eingehen wollte. (Er ist im August 1944 in Rumänien vermißt gemeldet worden.)

Meinen Infos nach, war das alles andere als einfach. Da muss schon gar keine Wahrscheinlichkeit mehr vorhanden gewesen sein, bevor die Behörde die Todeserklärung aussprach.

Aber ich schau mal, vielleicht finde ich was.

"Die Inflation muss als das hingestellt werden, was sie wirklich ist, nämlich als Betrug am Staatsbürger, der um einen Teil seines Einkommens, aber noch mehr um seine Ersparnisse gebracht wird.!" (Ludwig Erhard, Bundeskalnzler 1963 bis 1966)
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RE: Vermißt, für tot erklärt, heimgekehrt. - Suebe - 27.11.2020 13:51

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