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Aktion T4 und die Justiz
28.05.2015, 16:10
Beitrag: #12
RE: Aktion T4 und die Justiz
(28.05.2015 13:26)913Chris schrieb:  In dem von mir geschilderten Fall des Heimes bei Dachau waren es immer SS-Ärzte, die die Heiminsassen nach Haar verfrachten ließen. Wer zur SS ging, war da freiwillig. Schuldspruch absolut berechtigt. Punkt.

Sorry, aber so einfach ist es halt nicht.
aus dem Link
Zitat:Alle psychiatrischen Krankenhäuser, auch die kirchlichen Anstalten, erhielten den Befehl, alle angeblich unheilbar psychisch Kranken, die unter den Führerbefehl fielen, auf Formblättern zu melden. Diese wurden von Professoren der Psychiatrie - neun hatten sich dazu hergegeben - und 39 anderen Ärzten gesichtet. Die Entscheidung über Leben oder Tod fiel durch ein Kreuzchen auf dem Formblatt, das mit jeweils fünf Pfennig - bei weniger als 500 Fragebögen pro Monat mit zehn Pfennig - vergütet wurde. Danach wurden die Kranken, die überwiegend an geistiger Behinderung und an Schizophrenie litten - unter der mindestens für die Schizophrenen nicht voll zutreffenden Annahme der Unheilbarkeit - in die Tötungsanstalten verlegt. Sie wurden meist mittels Injektion tödlicher Medikamentendosen oder in Gaskammern getötet. Selbst kirchlich geleitete, religiös gebundene Behinderteneinrichtungen nahmen an der Aktion teil. So fanden Müller und Siemen (1991) in den Unterlagen der kirchlichen Diakonissenanstalt Neuendettelsau, daß von den etwa 1700 Bewohnern der fünf Einrichtungen in Trägerschaft während der kurzen Periode der Euthanasie 1154 in staatliche Heil- und Pflegeanstalten verlegt worden waren. 840 von ihnen starben in Folge von Hungerdiäten, Giftinjektionen oder nach Weiterverlegung in eine andere Tötungsanstalt.

Da haben noch wesentlich mehr "Dreck am Stecken" als "nur" die SS. Und das Heldenlied des erfolgreichen Widerstands dagegen, gepflegt in beiden großen Kirchen, bekommt etliche Flecken.
Und auch der -Einwand Arkonas ist richtig, aber nicht nur Schweden.

"Die Inflation muss als das hingestellt werden, was sie wirklich ist, nämlich als Betrug am Staatsbürger, der um einen Teil seines Einkommens, aber noch mehr um seine Ersparnisse gebracht wird.!" (Ludwig Erhard, Bundeskalnzler 1963 bis 1966)
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