Schießbefehl an Mauer und Zonengrenze
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12.12.2015, 19:53
Beitrag: #10
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RE: Schießbefehl an Mauer und Zonengrenze
Bei der Bundeswehr hatte ich auch eine Grenze mit geladener Waffe zu bewachen (Kaserne, Waffendepot), viele hier werden das kennen, und habe nie einen schriftlichen Befehl zum Einsatz der Schußwaffe erhalten. Es wurde nur erklärt: Wenn da einer verdächtig ist und nicht stehenbleibt, dann schießt man eben.
War der Grenzdienst im Arbeiter- und Bauernstaat nicht freiwillig? Die Verhältnismäßigkeit der Mittel war bei Schußwaffengebrauch in keinem Fall gegeben, die Grenzverletzung (von innen nach außen) war ein eher geringes Verbrechen, die ganzen Minen und Selbstschußanlagen wurden offiziell zum Schutz gegen Angriffe auf die Grenze von außen installiert. "Es gibt nur eine Sache die größer ist als die Liebe zur Freiheit: Der Hass auf die Person, die sie dir weg nimmt."(Che Guevara) |
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