Schießbefehl an Mauer und Zonengrenze
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12.12.2015, 20:42
Beitrag: #11
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RE: Schießbefehl an Mauer und Zonengrenze
(12.12.2015 19:53)Triton schrieb: War der Grenzdienst im Arbeiter- und Bauernstaat nicht freiwillig? Die Verhältnismäßigkeit der Mittel war bei Schußwaffengebrauch in keinem Fall gegeben, die Grenzverletzung (von innen nach außen) war ein eher geringes Verbrechen, die ganzen Minen und Selbstschußanlagen wurden offiziell zum Schutz gegen Angriffe auf die Grenze von außen installiert. Sei mir bitte nicht Böse, aber das ist der größte Blödsinn, den ich je gelesen habe! 1. An der Grenze wurden sowohl Freiwillige Zeitsoldaten, wie auch Wehrpflichtige eingesetzt. 2. Und der Bogen zum Blödsinn, alle Maßnahmen zur Sicherung der Staatsgrenze der DDR waren auf einen Durchbruch von Innen heraus aufgebaut. Grenzverletzung von Staatsbürgern der DDR war im höchsten Maß Strafbar und endete, wenn nicht an der Grenze Ermordet mit vielen Jahren Gefängnis, bis man ggf. vom Westen frei gekauft wurde. Das bedeutet, das SED Regime hat auch noch vom Menschenhandel gelebt. |
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