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Legale und illegale Jugendaktivitäten im 3. Reich
09.06.2012, 10:44
Beitrag: #4
RE: Legale und illegale Jugendaktivitäten im 3. Reich
Legale und illegale Jugendaktivitäten im 3. Reich
Vielleicht interessiert ein kurzer Situationsbericht über die Jugendaktivitäten während der Naziherrschaft.
Weltliche Jugendverbände, Bündische Jugend, Pfadfinder, Wandervogel wurden mit der HJ zwangsvereinigt. Neugründungen verboten.
Der kirchlichen Jugend wurden alle Betätigungen außerhalb der klerikalen Schiene verboten.
Mit anderen Worten, außer Bibelarbeit und Konfirmantenunterricht war nichts erlaubt.

"Nicht erlaubt" liest sich harmlos. Es war strafbewehrt und wurde massiv verfolgt.
Von den Maßnahmen gegen die kath. Jugend habe ich weiter oben geschrieben.

1943 wartete eine Gruppe Jugendlicher im Garten des ev. Gemeindehauses auf den Pfarrer, und vertrieb sich die Zeit mit "Ring-Tennis". Erschwerend kam hinzu, dass die Gemeindereferentin mitspielte.
Strafbefehl des Amtsgericht gegen beide Pfarrer über jeweils 150 RM. Ersatzweise 1 Monat Gefängnis.
(Beweis: Geständnis der Beschuldigten)

Der Strafbefehl liegt mir in Kopie vor.

"Die Inflation muss als das hingestellt werden, was sie wirklich ist, nämlich als Betrug am Staatsbürger, der um einen Teil seines Einkommens, aber noch mehr um seine Ersparnisse gebracht wird.!" (Ludwig Erhard, Bundeskalnzler 1963 bis 1966)
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RE: Legale und illegale Jugendaktivitäten im 3. Reich - Suebe - 09.06.2012 10:44

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