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Hochzeitserlaubnis
29.06.2012, 12:53
Beitrag: #7
RE: Hochzeitserlaubnis
(28.06.2012 19:40)Viriathus schrieb:  Dass das Recht der Ersten Nacht nicht existierte wusste ich gar nicht. Ist ja interessant.

(28.06.2012 19:50)Maxdorfer schrieb:  
(28.06.2012 19:40)Viriathus schrieb:  Dass das Recht der Ersten Nacht nicht existierte wusste ich gar nicht. Ist ja interessant.

Doch, das gilt soweit als gesichtert, wie ich vor längerer Zeit (das heißt für mein kurzes Leben: vor ein, zwei Wochen) irgendwo gelesen habe.

(28.06.2012 21:59)krasnaja schrieb:  
(28.06.2012 19:08)Suebe schrieb:  Sorry,
da ist aber gar nichts vergleichbar.

Das "Recht der ersten Nacht" ist eine mehr oder weniger sagenhafte Einrichtung.
Nachweise dafür gibt es meines Wissens keine. Obwohl sie seit mindestens 150 Jahren "verzweifelt" gesucht werden.


Die Hochzeitserlaubnis, insbesondere die verweigerte, dagegen eine fürchterliche Einrichtung bis 1870.
Nichts sagenhaftes, sondern Fakten.

ich sehe die Vergleichbarkeit nicht in der Existenz sondern in der Widersprüchlickeit zur Einschränkung der persönlichen Rechte.
mir ist aus dem Raum östlich Schwerin/Birnbaum (zwischen küstrin und Posen) berichtet worden, das das noch bis ende 18,Jahrh, praktiziert worden sei, möglicherweise ohne Legitimität, dann auss Angst vor Repressalien oder verlust des sozialen umfeldes.
Explizit wurde dort das Gut Kwiltsch genannt, dessen Herren teilweise Polen oder Deutsche waren. Die Gutsherren dort schon vor 150 Jahren ein sehr interessantes Gemeinwesen geschaffen haben, mit schule, genormten wohnhäusern für die arbeiter.
ich habe mir das mal angesehen, bemerkenswert, das schloss der herren von Quiltsch ist verfallen.

Allem nach gibt es keinen Beleg dafür.
Zitat:Als niedergeschriebenes Gesetz oder als Erlass, da sind sich die meisten Forscher sicher, ist es nirgendwo überliefert. Auch gibt es keine glaubwürdigen Schilderungen darüber, wann und wo es vollzogen worden sei. Dies könnte ja noch daran liegen, dass es alle Beteiligten aus Scham eher verdrängten, wobei es schon ein Wunder wäre, wenn sich nicht irgendwo der Unmut über solche Praxis niedergeschlagen hätte. Einziges schriftliches Zeugnis ist ein Schiedsurteil des spanischen Königs Ferdinand II., der einen solchen Anspruch als Missbrauch bezeichnete und ihn für null und nichtig erklärte.

Doch die Mediävisten haben eine ganz andere Vermutung darüber, was es mit dem obskuren Anspruch auf sich hat. Dass sich die Diskussion darüber hielt, hat demnach aus der Sicht der Herren einen profanen Hintergrund, wenn auch keinen sexuellen, so doch einen finanziellen. Das vermeintliche Recht diente vielerorts dazu, eine Abgabe des Leibeigenen bei seiner Hochzeit an den Lehnsherren zu rechtfertigen. Ein fiktiver Anspruch des Gerichtsherrn mithin, der für den Verzicht der Ausübung dieses Anspruches schlicht Geld verlangte. Ein ungeschriebenes Gesetz, von dem alle Betroffenen wussten, wozu es diente.

Von da
Zitat:http://www.welt.de/print/wams/vermischte...Nacht.html

auf die Schnelle halt eine Internet-Quelle

"Die Inflation muss als das hingestellt werden, was sie wirklich ist, nämlich als Betrug am Staatsbürger, der um einen Teil seines Einkommens, aber noch mehr um seine Ersparnisse gebracht wird.!" (Ludwig Erhard, Bundeskalnzler 1963 bis 1966)
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Hochzeitserlaubnis - Suebe - 10.06.2012, 12:35
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