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Hochzeitserlaubnis
10.06.2012, 12:35
Beitrag: #1
Hochzeitserlaubnis
Hochzeitserlaubnis oder wie die Menschen im 19. Jahrhundert kuranzt und geschuriegelt wurden


Die Ehe war, man wird staunen, bis in das 16. Jahrhundert eine vollkommen „zivile“ Angelegenheit. Die Kirche hat sich bis zum Konzil von Trient nur am Rande darum gekümmert.
Für die Protestanten galt dies sogar bis in das 18. Jahrhundert.

Umsomehr hat sich natürlich der „Staat“ darum gekümmert, insbesondere natürlich aus „fiskalischer Sicht“ die Leibeigenen zB mussten ganz schön löhnen, so sie sich verehelichen wollten. Die Leibeigenschaft gehört ja sowieso zur Geschichte der Steuern.
Weiter ging es dem Staat um die militärische Dienstpflicht, so wurde das Heiratsmindestalter recht hoch gesetzt, da Ehemänner und Familienväter nicht zum Militär geholt wurden.
Vielleicht interessiert hier am Rande, dass die beiden Begriffe „Heirat“ und „Hochzeit“ die heute Synonyme sind, damals eine unterschiedliche Bedeutung hatten, die „Heirat“ ist in etwa zu vergleichen mit der heutigen Verlobung.

Im Jahr 1807 hat der König von Württemberg alle diese lokalen „Ehehindernisse“ kassiert, soweit sie nicht „canonischer“ oder „consicriptionsordnungs“ Art waren.
Ab 1817 gingen zahllose Anträge von Gemeinden aber auch von Ministerien bei der Regierung ein, diese früheren „Ehebeschränkungen“ wieder einzuführen. „Um die Straßenbettelei“ einzuschränken. Die Gemeinden, für die Ortsarmen zuständig, unterstellten den Armen ein Verhalten wie den „Karnikeln“ (man gestatte diese persönliche Einfügung) die fleißig neue Arme produzieren würden, die wiederum der Ortsarmenkasse zu Lasten fallen würden.
Die Regierung verhielt sich aber ablehnend.

1828 wurde das Bürgerrechtsgesetz erlassen, in der Folge wurden die Beschwerden der Gemeinden immer lauter und die Forderungen nach Heiratsbeschränkungen immer heftiger.
1833 wurde dann das Bürgerrechtsgesetz revidiert, und festgelegt, dass „der Gemeindebürger sich vor einer Verehelichung über einen genügenden Nahrungsstand auszuweisen“ habe.
Der Gemeinderat (damals lebenslänglich gewählt!) durfte die Heiratserlaubnis verweigern, außer dem „nicht genügenden Nahrungsstand“ noch aus etlichen anderen Gründen wie „notorischem Hang zum Trunk“.
Man lebte in einem Rechtsstaat, Rekurs (Berufung) gegen die Verweigerung der Heiratserlaubnis war vor dem Oberamt und bei der Kreisregierung möglich.

Aber nach wie vor waren die Gemeinden mit dem Gesetz unzufrieden. Man konnte dem Bezieher von Armenunterstützung die Ehe verweigern, aber einem einfach Armen nicht!
Und wenn der dann Karnikel spielte… zu Lasten der Armenkasse…
So ging es ja nicht. Ein Heiratswilliger sollte nicht nur die Befähigung zu einer Tätigkeit nachweisen, sondern auch den Nachweis der Erwerbsgelegenheit erbringen müssen.
Aus einer Eingabe des Bezirksarmenvereins von Tuttlingen 1847:
„…die Bürger sehen bekümmerten Blicks der Zukunft entgegen, in Sorge vor der immer mehr und mehr hervortretenden Lust des Proletariats, mit den Besitzenden zu theilen“

Die Periode der Reaktion nach 1848/49 nahm die Regierung zum Anlass die Ehebeschränkungen von 1833 wesentlich zu erweitern. Nun musste ein Heiratswilliger den „Besitz eines rechtmässigen Erwerbszweigs“ incl. Der nötigen Werkzeuge und ein kleines Vermögen von 150 Gulden nachweisen. Außerdem konnte die Heiratsbewilligung einem „offenkundig schlechten Haushälter“ (ein überaus „objektives“ Kriterium)verweigert werden. Und alle diese Bestimmungen wurden nun auch auf die Braut angewendet.
Außerdem wurde das „Rekursrecht“ geändert, so dass die Gemeinden auch auf die Entscheidungen der 2. Instanz großen Einfluss ausüben konnten.

Die Armenkassen stellten oft ein relativ großes Vermögen dar, das die Gemeinden im 19. Jahrhundert in erheblichem Umfang zu öffentlichen Aufgaben verwendeten, Mir ist ein Fall bekannt, wo eine Familie, der Familienvater war ermordet worden, infam aus dem Ort vertrieben wurde. Die Armenkasse sollte für die Wasserversorgung des Dorfes verwendet werden.

Die Ehebeschränkungen in Württemberg endeten erst am 1. Januar 1871!

Abgelehnt wurden die Ehegesuche in etwas mehr als 6% der Fälle. Was sich nicht soooo schlimm anhört, man darf aber getrost von einer mehrfach so hohen Dunkelziffer ausgehen, die gleich gar keinen Antrag stellten.

Dies ein Wiedergänger aus dem GG-Forum
man Beachte in diesem Zusammenhang "Hitlers Familiengeschichte" die ich im Bereich "3. Reich" geschrieben habe.

"Die Inflation muss als das hingestellt werden, was sie wirklich ist, nämlich als Betrug am Staatsbürger, der um einen Teil seines Einkommens, aber noch mehr um seine Ersparnisse gebracht wird.!" (Ludwig Erhard, Bundeskalnzler 1963 bis 1966)
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28.06.2012, 14:00
Beitrag: #2
RE: Hochzeitserlaubnis
Vergleichbar mit der Hochzeitserlaubnis ist das mittlerweile von Historikern angezweifelte sog. "Recht der ersten Nacht", indem der Gutsherr, der Prinzipal in der ersten Nacht nach der Hochzeit der Braut beiwohnen darf.

Eine Binsenweisheit zwar, dass so etwas nach heutiger Ethik untragbar war. Hätte es dieses Recht wirklich gegeben und wäre es praktiziert worden. was ja fraglich ist, so hätte es aber Rückwirkungen auf die Verantwortung des Gutsherren auf die später geborenen Kinder, die Kegel gehabt, die ja durchaus auch seine gewesen sein könnten.
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28.06.2012, 19:08
Beitrag: #3
RE: Hochzeitserlaubnis
(28.06.2012 14:00)krasnaja schrieb:  Vergleichbar mit der Hochzeitserlaubnis ist das mittlerweile von Historikern angezweifelte sog. "Recht der ersten Nacht", indem der Gutsherr, der Prinzipal in der ersten Nacht nach der Hochzeit der Braut beiwohnen darf.

Eine Binsenweisheit zwar, dass so etwas nach heutiger Ethik untragbar war. Hätte es dieses Recht wirklich gegeben und wäre es praktiziert worden. was ja fraglich ist, so hätte es aber Rückwirkungen auf die Verantwortung des Gutsherren auf die später geborenen Kinder, die Kegel gehabt, die ja durchaus auch seine gewesen sein könnten.

Sorry,
da ist aber gar nichts vergleichbar.

Das "Recht der ersten Nacht" ist eine mehr oder weniger sagenhafte Einrichtung.
Nachweise dafür gibt es meines Wissens keine. Obwohl sie seit mindestens 150 Jahren "verzweifelt" gesucht werden.


Die Hochzeitserlaubnis, insbesondere die verweigerte, dagegen eine fürchterliche Einrichtung bis 1870.
Nichts sagenhaftes, sondern Fakten.

"Die Inflation muss als das hingestellt werden, was sie wirklich ist, nämlich als Betrug am Staatsbürger, der um einen Teil seines Einkommens, aber noch mehr um seine Ersparnisse gebracht wird.!" (Ludwig Erhard, Bundeskalnzler 1963 bis 1966)
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28.06.2012, 19:40
Beitrag: #4
RE: Hochzeitserlaubnis
Dass das Recht der Ersten Nacht nicht existierte wusste ich gar nicht. Ist ja interessant.

Der vernetzte Mensch von heute gerät in Gefahr,
die globalisierte Welt als eine Ansammlung von Zitaten zu erleben.

Doug Mack
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28.06.2012, 19:50
Beitrag: #5
RE: Hochzeitserlaubnis
(28.06.2012 19:40)Viriathus schrieb:  Dass das Recht der Ersten Nacht nicht existierte wusste ich gar nicht. Ist ja interessant.

Doch, das gilt soweit als gesichtert, wie ich vor längerer Zeit (das heißt für mein kurzes Leben: vor ein, zwei Wochen) irgendwo gelesen habe.

Wäre ich Antiquar, ich würde mich nur für altes Zeug interessieren. Ich aber bin Historiker, und daher liebe ich das Leben. (Marc Bloch)
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28.06.2012, 21:59
Beitrag: #6
RE: Hochzeitserlaubnis
(28.06.2012 19:08)Suebe schrieb:  
(28.06.2012 14:00)krasnaja schrieb:  Vergleichbar mit der Hochzeitserlaubnis ist das mittlerweile von Historikern angezweifelte sog. "Recht der ersten Nacht", indem der Gutsherr, der Prinzipal in der ersten Nacht nach der Hochzeit der Braut beiwohnen darf.

Eine Binsenweisheit zwar, dass so etwas nach heutiger Ethik untragbar war. Hätte es dieses Recht wirklich gegeben und wäre es praktiziert worden. was ja fraglich ist, so hätte es aber Rückwirkungen auf die Verantwortung des Gutsherren auf die später geborenen Kinder, die Kegel gehabt, die ja durchaus auch seine gewesen sein könnten.

Sorry,
da ist aber gar nichts vergleichbar.

Das "Recht der ersten Nacht" ist eine mehr oder weniger sagenhafte Einrichtung.
Nachweise dafür gibt es meines Wissens keine. Obwohl sie seit mindestens 150 Jahren "verzweifelt" gesucht werden.


Die Hochzeitserlaubnis, insbesondere die verweigerte, dagegen eine fürchterliche Einrichtung bis 1870.
Nichts sagenhaftes, sondern Fakten.

ich sehe die Vergleichbarkeit nicht in der Existenz sondern in der Widersprüchlickeit zur Einschränkung der persönlichen Rechte.
mir ist aus dem Raum östlich Schwerin/Birnbaum (zwischen küstrin und Posen) berichtet worden, das das noch bis ende 18,Jahrh, praktiziert worden sei, möglicherweise ohne Legitimität, dann auss Angst vor Repressalien oder verlust des sozialen umfeldes.
Explizit wurde dort das Gut Kwiltsch genannt, dessen Herren teilweise Polen oder Deutsche waren. Die Gutsherren dort schon vor 150 Jahren ein sehr interessantes Gemeinwesen geschaffen haben, mit schule, genormten wohnhäusern für die arbeiter.
ich habe mir das mal angesehen, bemerkenswert, das schloss der herren von Quiltsch ist verfallen.
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29.06.2012, 12:53
Beitrag: #7
RE: Hochzeitserlaubnis
(28.06.2012 19:40)Viriathus schrieb:  Dass das Recht der Ersten Nacht nicht existierte wusste ich gar nicht. Ist ja interessant.

(28.06.2012 19:50)Maxdorfer schrieb:  
(28.06.2012 19:40)Viriathus schrieb:  Dass das Recht der Ersten Nacht nicht existierte wusste ich gar nicht. Ist ja interessant.

Doch, das gilt soweit als gesichtert, wie ich vor längerer Zeit (das heißt für mein kurzes Leben: vor ein, zwei Wochen) irgendwo gelesen habe.

(28.06.2012 21:59)krasnaja schrieb:  
(28.06.2012 19:08)Suebe schrieb:  Sorry,
da ist aber gar nichts vergleichbar.

Das "Recht der ersten Nacht" ist eine mehr oder weniger sagenhafte Einrichtung.
Nachweise dafür gibt es meines Wissens keine. Obwohl sie seit mindestens 150 Jahren "verzweifelt" gesucht werden.


Die Hochzeitserlaubnis, insbesondere die verweigerte, dagegen eine fürchterliche Einrichtung bis 1870.
Nichts sagenhaftes, sondern Fakten.

ich sehe die Vergleichbarkeit nicht in der Existenz sondern in der Widersprüchlickeit zur Einschränkung der persönlichen Rechte.
mir ist aus dem Raum östlich Schwerin/Birnbaum (zwischen küstrin und Posen) berichtet worden, das das noch bis ende 18,Jahrh, praktiziert worden sei, möglicherweise ohne Legitimität, dann auss Angst vor Repressalien oder verlust des sozialen umfeldes.
Explizit wurde dort das Gut Kwiltsch genannt, dessen Herren teilweise Polen oder Deutsche waren. Die Gutsherren dort schon vor 150 Jahren ein sehr interessantes Gemeinwesen geschaffen haben, mit schule, genormten wohnhäusern für die arbeiter.
ich habe mir das mal angesehen, bemerkenswert, das schloss der herren von Quiltsch ist verfallen.

Allem nach gibt es keinen Beleg dafür.
Zitat:Als niedergeschriebenes Gesetz oder als Erlass, da sind sich die meisten Forscher sicher, ist es nirgendwo überliefert. Auch gibt es keine glaubwürdigen Schilderungen darüber, wann und wo es vollzogen worden sei. Dies könnte ja noch daran liegen, dass es alle Beteiligten aus Scham eher verdrängten, wobei es schon ein Wunder wäre, wenn sich nicht irgendwo der Unmut über solche Praxis niedergeschlagen hätte. Einziges schriftliches Zeugnis ist ein Schiedsurteil des spanischen Königs Ferdinand II., der einen solchen Anspruch als Missbrauch bezeichnete und ihn für null und nichtig erklärte.

Doch die Mediävisten haben eine ganz andere Vermutung darüber, was es mit dem obskuren Anspruch auf sich hat. Dass sich die Diskussion darüber hielt, hat demnach aus der Sicht der Herren einen profanen Hintergrund, wenn auch keinen sexuellen, so doch einen finanziellen. Das vermeintliche Recht diente vielerorts dazu, eine Abgabe des Leibeigenen bei seiner Hochzeit an den Lehnsherren zu rechtfertigen. Ein fiktiver Anspruch des Gerichtsherrn mithin, der für den Verzicht der Ausübung dieses Anspruches schlicht Geld verlangte. Ein ungeschriebenes Gesetz, von dem alle Betroffenen wussten, wozu es diente.

Von da
Zitat:http://www.welt.de/print/wams/vermischte...Nacht.html

auf die Schnelle halt eine Internet-Quelle

"Die Inflation muss als das hingestellt werden, was sie wirklich ist, nämlich als Betrug am Staatsbürger, der um einen Teil seines Einkommens, aber noch mehr um seine Ersparnisse gebracht wird.!" (Ludwig Erhard, Bundeskalnzler 1963 bis 1966)
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29.06.2012, 22:42
Beitrag: #8
RE: Hochzeitserlaubnis
wies ich nicht darauf hin, dass die von mir geschilderte Praxis ohne Legitimät gewesen ist ?
Da hat sich einer der Herrn ein vermeinliches Recht herausgenommen und mit Konsequenzen gedroht.Wo sollten denn Magd und Bräutigam bei Verweigerung unterkommen ?
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30.06.2012, 09:38
Beitrag: #9
RE: Hochzeitserlaubnis
(29.06.2012 22:42)krasnaja schrieb:  wies ich nicht darauf hin, dass die von mir geschilderte Praxis ohne Legitimät gewesen ist ?
Da hat sich einer der Herrn ein vermeinliches Recht herausgenommen und mit Konsequenzen gedroht.Wo sollten denn Magd und Bräutigam bei Verweigerung unterkommen ?


Ja gut.
Das ist aber jetzt das Problem, dass das damit ins "sagenhafte" abdriftet, denn einen Nachweis dafür wird nicht beizubringen sein.

Die Hochzeitserlaubnis ist nichts sagenhaftes, die war harte bittere Realität.

Hintergrund war die Armenkasse. Die örtlich vorhanden war und verwaltet wurde.
Diese Armenkasse wurde zunehmend zur Finanzierung kommunaler Aufgaben verwendet,
die Ortsarmen am liebsten "rausgebissen" und der Gedanke, dass diese zunehmen könnten verursachte den Gemeinderäten schlaflose Nächte.

"Die Inflation muss als das hingestellt werden, was sie wirklich ist, nämlich als Betrug am Staatsbürger, der um einen Teil seines Einkommens, aber noch mehr um seine Ersparnisse gebracht wird.!" (Ludwig Erhard, Bundeskalnzler 1963 bis 1966)
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