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Militärjustiz international
30.11.2014, 23:48
Beitrag: #26
RE: Militärjustiz international
Aber wenn man sich die entsprechende Rechtslage dazu anschaut, dann verwundert es nicht mehr all zu sehr und es passt es wieder ins Bild.
Auszug aus http://de.wikipedia.org/wiki/Fahnenflucht#Kaiserreich

Zitat:Im Deutschen Reich war die Fahnenflucht als Sonderfall der Unerlaubten Entfernung im Dritten Abschnitt des Militärstrafgesetzbuches des Deutschen Reiches[3] vom 20. Juni 1872 geregelt. Die Fahnenflucht war, wie im heutigen Militärrecht, eine unerlaubte Entfernung in der Absicht, sich dem Wehrdienst dauerhaft zu entziehen; auch der Versuch war strafbar. Die Strafandrohung war äußerst feingliedrig: Der Strafrahmen lag grundsätzlich von einem bis zu fünf Jahren Gefängnis, im Wiederholungsfall nicht unter zehn Jahren, andernfalls mit Todesstrafe. Hatten mehrere Soldaten eine Fahnenflucht in Mittäterschaft begangen, so wurde die Freiheitsstrafe um ein Jahr bis zu fünf Jahren erhöht. Wurde die Handlung im Feld begangen, so trat statt des Gefängnisses Zuchthaus von gleicher Dauer, gegen den Rädelsführer und gegen den Anstifter Todesstrafe ein. Die Fahnenflucht vom Posten vor dem Feind oder aus einer belagerten Festung wurde mit dem Tode bestraft. Dieselbe Strafe traf den Fahnenflüchtigen, welcher zum Feinde überging (Überläufer). Als Nebenstrafe war auf die Versetzung in die zweite Klasse des Soldatenstandes zu erkennen. Stellte sich ein Fahnenflüchtiger innerhalb sechs Wochen nach erfolgter Fahnenflucht, so konnte die an sich verwirkte Zuchthausstrafe oder Gefängnisstrafe bis auf die Hälfte ermäßigt werden, wenn er die Fahnenflucht nicht im Feld begangen hatte. Lag kein Rückfall vor, so konnte von der Versetzung in die zweite Klasse des Soldatenstandes abgesehen werden. Gegen Unteroffiziere musste jedoch auf Degradierung erkannt werden. Zur Aburteilung von Fahnenflucht waren Militärgerichte berufen.


Frühling läßt sein blaues Band wieder flattern durch die Lüfte.
Süße, wohlbekannte Düfte streifen ahnungsvoll das Land.
Veilchen träumen schon, wollen balde kommen.
– Horch, von fern ein leiser Harfenton!
Frühling, ja du bist's! Dich hab ich vernommen!

Eduard F. Mörike (1804-1875)
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