Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
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28.10.2013, 14:31
Beitrag: #2
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RE: Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
(23.07.2013 16:47)Suebe schrieb: Wie die Westalliierten nacheinander Hoheitsrechte aufgaben, die sie sich zunächst vorbehalten hatten, wurde ein ganzer Teil dieser in Zwischenstaatliche Vereinbarungen eingebracht. Seh ich auch so. Mit dem Artikel 24 hat die BRD von vorneherein klar gemacht, dass sie sich in Bündnissysteme einzubringen gedenkt, was wohl für die Westalliierten wichtig war, denn 1949 war schon klar, dass Westdeutschland zu einem Bollwerk gegen den Kommunismus ausgebaut werden sollte. Was Adenauer qua Überzeugung vorbehaltslos unterstützte. Im Osten lief´s anders, dort wird nur sehr allgemein darüber gesprochen, wie sich Deutschland ( = DDR= zu anderen Staaten und Völkern verhält: Art.5 (2) Die Aufrechterhaltung und Wahrung freundschaftlicher Beziehungen zu allen Völkern ist die Pflicht der Staatsgewalt. In der Realität war natürlich die "Freundschaft" zur UdSSR Staatsräson und sämtliche Einschränkungen der innerstaatlichen, in der Verfassung grundgelegten Rechte liefen unter diesem Label. In der BRD war das wie gesagt, durch das GG abgesichert. VG Christian |
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Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland - Suebe - 23.07.2013, 16:47
RE: Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland - 913Chris - 28.10.2013 14:31
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