Schießbefehl an Mauer und Zonengrenze
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26.12.2015, 16:16
Beitrag: #13
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RE: Schießbefehl an Mauer und Zonengrenze
(25.12.2015 19:19)Triton schrieb: Grenzdienst war freiwillig, man konnte den DIenst konsequenzlos verweigern. Ja, im www. darf jeder Schreiben, keiner kann es prüfen auf den Wahrheitsgehalt. Grundsätzlich war ein Verweigern eines militärischen Befehls, zudem auch die Einberufung gehörte, nie konsequenzlos in der DDR! http://www.bpb.de/geschichte/zeitgeschic...renzfaelle Hier wird z.B. dargestellt, daß zum Wehrdienst an der Grenze linientreue Junge Männer ohne Kontakt zum Westen bevorzugt worden sind, was nicht deiner Aussage nach Beziehung entspricht, sich die Waffengattung auszusuchen, wo der Pflichtwehrdienst abzuleisten war. Interessante Lektüre ist sicherlich auch "Wir angepassenden: Überleben in der DDR -Roland Jahn" https://books.google.de/books?id=XB9zBAA...rn&f=false |
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