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Hätte das Heilige Römische Reich überleben können?
07.01.2017, 17:22
Beitrag: #24
RE: Hätte das Heilige Römische Reich überleben können?
Zitat:Selbstverständlich war 1789 das HRR wie alle anderen Staaten Europas. 1789 war das HRR ein Konglomerat absolutistischer Fürstentümer. Nicht nur Preussen, auch Sachsen, Hessen, Braunschweig etc. waren genauso absolutistisch wie das damalige vorrevolutionäre Frankreich, wie Österreich (mit Tschechien und Ungarn), Spanien (Bourbonen), Unteritalien (wieder Bourbonen), Polen (Adelsrepublik) etc. Etwas weniger absolutistisch war lediglich England

Hierzu hätte ich bitte Nachweise.
Wobei du auf der Suche danach leicht wirst feststellen können, dass es eben nicht so war.
Die meisten Reichsfürstentümer hatten ständische Vertretungen mit denen sich die jeweiligen Fürsten "herumzuschlagen" hatten.

Kennst du die Geschichte von der Windmühle von Sanssouci? Sie hat sich wohl etwas anders abgespielt als erzählt wird, aber der wahre Kern bleibt.
Auch im Preussen des FdG war der Untertan keineswegs rechtlos! Und das dürfte vermutlich der krasseste Fall von Absolutismus im Reich gewesen sein.

Hier etwas zu Braunschweig
Zitat:Die Landstände traten 1682 zur Beratung über die Landesfinanzen zusammen. In der Folgezeit ersetzte das Schatzkollegium sowie der „Engere Ausschuss“ die Landschaft, so dass für mehr als 80 Jahre kein Landtag mehr einberufen wurde. Der folgende Landtag tagte erst wieder 1768, als durch ererbte Landesverschuldung und die verschwenderische Hofhaltung Herzog Karls I. († 1780) ein Staatsbankrott drohte. Dieser machte den Ständen erhebliche Zugeständnisse, woraufhin der „Landtagsabschied“ von 1770 eine kurzzeitige Linderung der Finanzkrise erbrachte. Die gestiegene politische Bedeutung des Landtags fand ihren Ausdruck im Neubau des 1793 bis 1798 durch Christian Gottlob Langwagen an der Martinikirche errichteten Landschaftlichen Hauses. Herzog Karl Wilhelm Ferdinand († 1806) übernahm die Hälfte der Baukosten. Der Herzog erließ am 1. Mai 1794 ein Schuldenedikt, wonach ohne Zustimmung der Landstände keine Anleihen aufgenommen werden durften. Dies wurde von den Zeitgenossen als Beginn einer konstitutionellen Ära gefeiert.[5] Der letzte Landtag vor der napoleonischen Besatzung des Herzogtums tagte im Januar 1801.
aus wiki

zu Württemberg, kennst dich ja aus, schau mal bei Herzog Ulrich und dem Tübinger Vertrag, schon das Grundrecht der Freizügigkeit jedes Leibeigenen ist darin festgeschrieben und erhalten bis 1805, erst zu Zeiten des Rheinbundes gab es eine Unterbrechung auf Ratschlag des Korsen Bat

Hier etwas zu den Landständen bei dir aufm andern Ufer Shade
http://www.landeskunde-baden-wuerttemberg.de/7028.html
"Vorderösterreich" nannte sich dasDevil

"Die Inflation muss als das hingestellt werden, was sie wirklich ist, nämlich als Betrug am Staatsbürger, der um einen Teil seines Einkommens, aber noch mehr um seine Ersparnisse gebracht wird.!" (Ludwig Erhard, Bundeskalnzler 1963 bis 1966)
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RE: Hätte das Heilige Römische Reich überleben können? - Suebe - 07.01.2017 17:22

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