Deutsche dürfen als Köterrasse bezeichnet werden
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10.03.2017, 09:48
Beitrag: #38
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RE: Deutsche dürfen als Köterrasse bezeichnet werden
(10.03.2017 02:23)zaphodB. schrieb: Und was die Entscheidung der STA Hamburg betrifft- mach Dich erst mal über die Voraussetzungen von 130 StGB und 185 StGB und die zugehörige Rechtsprechung kundig bevor Du hier mit laienhaften Parallelwertungen hausieren gehst. Ich habe ein gesundes Misstrauen gegen die Juristen, ich kenne viele schlechte Gesetze und denke in erster Linie mit gesundem Menschenverstand. Ich habe aber auch geschrieben: Entweder ist die Rechtssprechung falsch oder aber das Gesetz. Wenn jemand Gott anflehen darf, er möge den Lebensraum der Deutschen zerstören, und das geht in Ordnung, ist was faul im Staate. Zitat:Und wenn Du die Meinung von Juristen zum Thema nicht zur Kenntnis nehmen willst,dann frag mal Deine Kumpels aus dem rechtspopulistischen Lager,die sich fast täglich verbal auf dem schmalen Grad zwischen Beleidigung,Volksverhetzung und geschmacklosen aber gerade noch straflosen Statements bewegen- die können Dir das ganz genau erklären., worauf es da ankommt- Was heisst hier meine Kumpels aus dem rechtspopulistischen Lager? Ich wäre sehr froh, würden die etablierten Parteien eine vernünftige Politik machen. Die Rechtspopulisten sind nicht so sehr Kumpels, wie lediglich das geringere Übel. Die Linken sollten sich auf ihre traditionellen Werte besinnen, wie soziale Gerechtigkeit, Gleichberechtigung und die Grünen auf Ökologie. Die CDU auf Familie. Statt auf das Verharmlosen einer aggressiven und intoleranten Religion, die mit unserer Werteordnung nicht vereinbar ist. Und dann ist mir aber nicht bekannt, dass jemand Gott um die Vernichtung des türkischen oder muslimischen Lebensraums angefleht hätte. |
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