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Der Untergang der Hohenstaufen
08.02.2018, 14:02
Beitrag: #58
RE: Der Untergang der Hohenstaufen
Bei der Diskussion um die Nutzniesser des Untergangs der Staufer ist ein Punkt nicht oder kaum berücksichtigt worden. Wenn ein Reichslehen infolge Aussterbens der Familie der Lehnsinhaber zurück ans Reich ging, war es nicht zwingend notwendig, dass das Lehen wieder vergeben werden musste. Natürlich wollten die Könige in der Regel zurückgefallene Lehen wieder vergeben - sei es an Familienmitglieder oder Gefolgsleute. Gelegentlich kam es allerdings vor, dass Reichslehen nicht wieder vergeben wurden worauf die entsprechenden Gebiete die Reichsunmittelbarkeit erreichen konnten. Einige "freie Reichsstädte" sind auf diese Weise entstanden.

Weiter gab es auch die Möglichkeit, beim Aussterben der lokalen Herrscherfamilie die Reichsunmittelbarkeit mit finanziellen Mitteln zu erwerben d.h. direkt "zu kaufen". Dafür erhielt man dann einen, vom König oder Kaiser ausgestellten sogenannten "Reichsbrief" oder "Freiheitsbrief", in welchem die Reichsunmittelbarkeit der Stadt oder des Landstrichs garantiert wurde. Man war dann nur dem König/Kaiser unterworfen, bezahlte seine Abgaben direkt ans Reich, die Rechtsprechung wurde durch den Reichsvogt oder direkt durch eine eigene Körperschaft vorgenommen, erhielt dafür aber nur vom König/Kaiser Schutz (was, bei schwachen Königen ohne Hausmacht ein Nachteil sein konnte). Auch war man dem König zu militärischer Hilfe verpflichtet (aber auch davon konnte man sich unter Umständen durch ein entspr. Pivileg freikauften oder teilweise freikaufen)

Es kam auch vor, dass gerade beim Aussterben der Familie der Lehnsleute, wenn der Rückfall ans Reich anstand, einzelne Städte oder - seltener - Landstriche sich "freikauften" und damit den Status der Reichsunmittelbarkeit erhielten und somit nicht mehr "verliehen" werden durften.

Und ganz allgemein bestand die Möglichkeit, dass auch ein ganz normaler Lehnsmann (ob Reichslehen oder Lehen eines anderen Herrn) sein Lehen "kaufen" konnte. D.h. wenn der Lehsherr (und die allfälligen "Oberlehnsherren") das Angebot akzeptierte, ging das gekaufte Lehen in den Eigenbesitz (Allod) des Käufers übers. Und für diesen Eigenbesitz war der neue Besitzer nicht mal mehr reichsunmittelbar abhängig - er war, zum Mindesten was diesen Besitz anbetraf, "Freiherr".

Im Herzogtum Schwaben und in den angrenzenden Resten des Königreichs Hochburgund wurden die erwähnten Möglichkeiten der Lehnsherrschaft ganz offensichtlich zum Mindesten phasenweise stärker ausgenutzt als in den anderen Regionen des HRR. Die Folge davon war, dass Schwaben infolge der Vielzahl an Einzelrechten und Privilegien kaum mehr verliehen werden konnte und so aufhörte, als tatsächliches Herzogutm zu existieren.

Eine grossräumige Sonderstellung dieser Art war im Übrigen Friesland. Das Friesland gehörte zwar zum HRR, war aber nie Herzogtum, Markgrafschaft und nicht einmal Grafschaft. Das hat damit zu tun, dass dort der lokale Adel und sogar einige Bauern über umfangreichen Eigenbesitz/Allod verfügten, und für Eigenbesitz war man eben von niemandem abhängig - nicht einmal reichsunmittelbar vom Reich.
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RE: Der Untergang der Hohenstaufen - Aguyar - 08.02.2018 14:02

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