Gilt die SS als verbrecherische Organisation?
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25.01.2018, 09:34
Beitrag: #6
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RE: Gilt die SS als verbrecherische Organisation?
(24.01.2018 23:11)Triton schrieb: Guten Abend. zu 1, für die Entnazifizierung galt das natürlich. zu 2, natürlich kann man das. Nur, sind natürlich Sperrfristen zu beachten. Ich habe mich da bis heute auf die im Familienkreis zu erhaltenden Infos verlassen. Hat einen eh umgehauen, wer alles bei der SS war. Die Jahrgänge 1918-23 sehr viele. Waffen-SS Und die Frauen? Haben sie bei der SS nicht genommen Aber, die konnten Kurse belegen mit Abschlussprüfung, und nur wer die bestanden hatte, konnte einen SSler heiraten. Ergo, die selben Jahrgänge haben weit überwiegend die Kurse gemacht..... war allen im nachhinein peinlich, aber die Lästermäuler informieren gerne (einmal hat einer erzählt, was für ein aufrechter Widerstandskämpfer sein Vater war, ja meinte ein anderer "an seiner Bürotür stand "wir grüßen Heil Hitler"" betretenes Schweigen) Nur musst du dich da beeilen, die biologische Falle tickt "Die Inflation muss als das hingestellt werden, was sie wirklich ist, nämlich als Betrug am Staatsbürger, der um einen Teil seines Einkommens, aber noch mehr um seine Ersparnisse gebracht wird.!" (Ludwig Erhard, Bundeskalnzler 1963 bis 1966) |
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