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5% Klausel bei Wahlen
24.02.2025, 11:44
Beitrag: #1
5% Klausel bei Wahlen
Die 5-Prozent-Klausel wurde in der BRD 1949 eingeführt.
Grund war die Parteienvielfalt in der Weimarer-Republik, 60.000 Stimmen in dem ganzen Deutschen Reich reichte für 1 Sitz im Reichstag.
Dies wurde nicht zuletzt dafür verantwortlich gemacht, dass nur äußerst schwierig politisch handlungsfähige Regierungen gebildet werden konnten.

https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrun...nt-huerde/

"Die Inflation muss als das hingestellt werden, was sie wirklich ist, nämlich als Betrug am Staatsbürger, der um einen Teil seines Einkommens, aber noch mehr um seine Ersparnisse gebracht wird.!" (Ludwig Erhard, Bundeskalnzler 1963 bis 1966)
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5% Klausel bei Wahlen - Suebe - 24.02.2025 11:44
RE: 5% Klausel bei Wahlen - Ich - 24.02.2025, 19:48
RE: 5% Klausel bei Wahlen - Suebe - 25.02.2025, 15:28

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