5% Klausel bei Wahlen
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25.02.2025, 15:28
Beitrag: #3
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RE: 5% Klausel bei Wahlen
2023 hat die Ampel eine Wahlrechtsänderung beschlossen.
Die Zahl der Abgeordneten im Bundestag wird auf 630 beschränkt. Insbesondere sollen so Kosten gespart werden. Zitat:Eine relative Mehrheit der Erststimmen in einem Wahlkreis garantiert also für sich genommen noch keinen Sitz im Bundestag. Der Wahlkreis würde in diesem Fall der fehlenden Zweitstimmendeckung vakant bleiben. Dieses sogenannte Verfahren der Zweitstimmendeckung ist eine der wesentlichsten Änderungen des neuen Wahlrechts. Eine Ausnahme hiervon gilt für parteiunabhängige Wahlkreisbewerber: Diese erringen einen Sitz unmittelbar aufgrund einer relativen Mehrheit der Erststimmen im Wahlkreis. Das Ergebnis ist, dass eine Nennenswerte Zahl von "Wahlgewinnern" (23 insgesamt, 1 SPD, 4AFD 18CDU/CSU) es trotzdem nicht in den Bundestag schafft. Der Wahlkreis im Bundestag nicht vertreten ist. Prominentes Beispiel aus meiner Umgebung, der Wahlkreis Tübingen. In der Vergangenheit kamen aus dem Wahlkreis bis zu 4 Abgeordnete! (Überhangmandate!) jetzt keiner! "Die Inflation muss als das hingestellt werden, was sie wirklich ist, nämlich als Betrug am Staatsbürger, der um einen Teil seines Einkommens, aber noch mehr um seine Ersparnisse gebracht wird.!" (Ludwig Erhard, Bundeskalnzler 1963 bis 1966) |
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5% Klausel bei Wahlen - Suebe - 24.02.2025, 11:44
RE: 5% Klausel bei Wahlen - Ich - 24.02.2025, 19:48
RE: 5% Klausel bei Wahlen - Suebe - 25.02.2025 15:28
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