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Der Kampf der CDU für die Verjährung von Naziverbrechen.
27.08.2012, 18:49
Beitrag: #24
RE: Der Kampf der CDU für die Verjährung von Naziverbrechen.
(27.08.2012 15:47)krasnaja schrieb:  Ist Dir das Thema unangenehm, weil Du erneut abzulenken versuchst

Mal ganz kurz und kanpp:
Mir sind manche Dinge unangenehm. Ein Aufzählung spare ich mir.
Hier jedoch sind wir in einem Historik-Forum.
Und da geht es um andere Dinge. Und es ist eigentlich nicht hinnehmbar, wenn in einer Diskussion solche Floskeln benutzt werden.

Es ist nicht wahr, dass die CDU (und ich bin bestimmt kein Anhänger dieser Partei) eine "besonders traurige Rolle" in der Verjährungsdebatte gespielt hätte.
Aus Wiki:
Zitat:Nach Beratung im Rechtsausschuss wurde am 23. März 1965 mehrheitlich ein „Gesetz zur Berechnung strafrechtlicher Verjährungsfristen“ beschlossen. Dadurch wurde der Beginn der Verjährungsfrist auf den 31. Dezember 1949 festgelegt. Alle Abgeordneten der SPD und 180 der 217 CDU-Abgeordneten votierten für diesen Kompromiss. Die Abgeordneten der FDP stimmten fast geschlossen für die Beibehaltung der Verjährung. Bundesjustizminister Ewald Bucher (FDP) trat am 26. März 1965 zurück. Die strafrechtliche Ahndung für Mord war damit bis zum Ende des Jahres 1969 möglich. Zwar war eine endgültige Verjährung abgewehrt worden, doch war zugleich absehbar, dass das Problem vier Jahre später erneut zur Entscheidung anstehen würde.

Es wurde in der Debatte unzweideutig ausgesprochen, dass es sich bei den Massentötungen nicht um Exzesse bei Kriegshandlungen, sondern um überlegte und sorgfältig geplante Mordaktionen eines Terror-Staates handle. Es wurden persönliche moralische Schuldbekenntnisse ausgesprochen und eine unverjährbare historische Schuld hervorgehoben, die als Erbe bleibe.

Die Verjährungsdebatte von 1965 wird auch im Jahre 2005 noch von namhaften Politologen wie Peter Reichel als Sternstunde des Parlaments eingeschätzt. Dieser Bewertung entgegen steht die zeitgenössische Analyse der Debatte durch Karl Jaspers.

Das Stimmverhalten im Jahr 1965 kann oben nachgelesen werden.
Der Wiki-Artikel ist recht lange, wer will kann es nachlesen
http://de.wikipedia.org/wiki/Verj%C3%A4hrungsdebatte

und ich wiederhole, der Skandal war zuvor. In den 50ern und den ersten 60ern wäre die juristische Aufarbeitung ohne weiteres möglich gewesen.
Es war nicht gewollt, aber von den SED-Roten ebensowenig.

Ralph Giordano nennt es die 2. Schuld, und er hat damit sehr recht.
Zitat:Eine Antwort gibt Ralph Giordano in seinem Buch „Die zweite Schuld“. Sie lautet: Es gab eine Verschwörung des Schweigens, an der sich weite Teile der Bevölkerung beteiligten.
Quelle:http://bhv-doetlingen.de/die-zweite-schuld.html

Dem Interessierten empfehle ich die Lektüre des Buches.


Die Verkürzung auf eine Partei ist nicht zielführend.
Es würde die Exkulpation der anderen bedeuten, und das ist nicht die historische Wahrheit,

"Die Inflation muss als das hingestellt werden, was sie wirklich ist, nämlich als Betrug am Staatsbürger, der um einen Teil seines Einkommens, aber noch mehr um seine Ersparnisse gebracht wird.!" (Ludwig Erhard, Bundeskalnzler 1963 bis 1966)
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RE: Der Kampf der CDU für die Verjährung von Naziverbrechen. - Suebe - 27.08.2012 18:49

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