Der Kampf der CDU für die Verjährung von Naziverbrechen.
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22.09.2012, 22:06
Beitrag: #55
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RE: Der Kampf der CDU für die Verjährung von Naziverbrechen.
Wen zum Kuckuck meinst denn eigentlich mit katana, Schatzerl ?
Und ohne Dir zu nahe treten zu wollen,aber Fremdwörter sollte man nur gebrauchen,wenn man deren Bedeutung kennt- Formalinjurien sind formale Beleidigungen und haben nichts mit formaljuristischen Argumenten zu tun- die hast Du aber wohl gemeint. Wenn Du das,was isch oben geschrieben ´abe aber richtig gelesen ´ättest, wüßtest Du,daß es sich keineswegs um formaljuristischen Argumente handelte, die die Gegenposition der Verjährungsverlängerung ins Feld führte. Das Prinzip "nulla poena sine lege" ist ein tragendes Prinzip eines rechtsstaatlichen Strefrechtssystems und ihm kommt über Artikel 103 ,Abs.2 Grundgesetz sogar Verfassungsrang zu . (Text Art.103 II GG: Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.) Daß die rückwirkende Verlängerung der Verjährungsfrist einen Systembruch und eine "Umgehung" dieses Prinzips darstellt steht außer Zweifel. Es gab daher durchaus gute Gründe jenseits der von Dir postulierten Verschwörungstheorie, dagegen zu votieren (was im übrigen z.B. auch der rechtspolitische Sprecher der SPd ,Arndt bei der Abstimmung 1960 tat. |
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