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Der Kampf der CDU für die Verjährung von Naziverbrechen.
23.09.2012, 14:49
Beitrag: #57
RE: Der Kampf der CDU für die Verjährung von Naziverbrechen.
(22.09.2012 22:06)zaphodB. schrieb:  Wen zum Kuckuck meinst denn eigentlich mit katana, Schatzerl ?Big GrinBig Grin
Und ohne Dir zu nahe treten zu wollen,aber Fremdwörter sollte man nur gebrauchen,wenn man deren Bedeutung kennt- Formalinjurien sind formale Beleidigungen und haben nichts mit formaljuristischen Argumenten zu tun- die hast Du aber wohl gemeint.

Wenn Du das,was isch oben geschrieben ´abe aber richtig gelesen ´ättest, wüßtest Du,daß es sich keineswegs um formaljuristischen Argumente handelte, die die Gegenposition der Verjährungsverlängerung ins Feld führte. Das Prinzip "nulla poena sine lege" ist ein tragendes Prinzip eines rechtsstaatlichen Strefrechtssystems und ihm kommt über Artikel 103 ,Abs.2 Grundgesetz sogar Verfassungsrang zu . (Text Art.103 II GG: Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.)
Daß die rückwirkende Verlängerung der Verjährungsfrist einen Systembruch und eine "Umgehung" dieses Prinzips darstellt steht außer Zweifel. Es gab daher durchaus gute Gründe jenseits der von Dir postulierten Verschwörungstheorie, dagegen zu votieren (was im übrigen z.B. auch der rechtspolitische Sprecher der SPd ,Arndt bei der Abstimmung 1960 tat.

Du machst ja auch hier wieder einen Eiertanz.
Jede Wahrheit wird wohl als Verschwörung postuliert.
Richtig, es war eine Verschwörung, es war die Verschwörung der Herren Christdemokraten gegen die Menschlichkeit, den Opfern der NS-Willkür Gerechtigkeit widerfahren zu lassen.
DAS hat die Union nie begriffen.

Mit einem Taschenspielertrick, der auf den ersten Blick als absolut nach dem Gesetz aussah, versuchte die Union scheinheilig die Verfolgung von NS Verbrechen zu verhindern.
Die CDU meinte, der NS-Massenmord sei wie ganz normaler Mord zu bewerten, die Verjährung dieser Verbrechen nach dem Strafgesetz aus 1871 rechtens.

Scheinheilig auch darum, weil die CDU einen Eiertanz zum Erreichen eines kürzeren Beginns der Verjährungsfristen anstrebte und gerne den 8,5,1945 gesehen hätte.
(aufgrund der Komlexität gehe ich nicht darauf ein, dass Verjährungsfristen auch in Abhängkeigkeit von einer Strafzumessung gelten = wenn sich in einer Verhandlung herauzsstellen sollte, dass das Strafmaß für den Angeklagen nur 10 Jahre bedeuten würde, wäre alleine dadurch die Tat des Angeklagten bereits verjährt und dürfte nicht mehr verhandelt werden).

Und mit diesem Trick versuchte nun die CDU ihre Protagonisten "aus alten Kämpferzeiten" zu den Thema zu fangen.

Auch hier wird von Dir, verehrter Schreiber, die gleiche unsägliche Debatte als richtig darzustellen, Richtig im Sinne der NS-Täter, die in der CDU einen großen Fürsprecher hatten.


In der Tat sah es so aus, dass die Verjährungsfrist auch schwerer NS-Delikte (Außer Mord und Totschlag ) im Jahr 1960 abzulaufen drohte.
Um dieses zu verhindern, brachte die SPD-Franktion des Bundestages ein „Verjährungsgesetz“ ein, das ohne Aussprache an den Rechtsausschuss weitergeleitet wurde und dort mit der CDU-Mehrheit abgelehnt wurde.
Gedacht war gewesen den Beginn der Verjähungsfrist für diese Delikte nicht auf den 8.5.45 sondern auf den 16.9.49 anzusetzen, dem Gründungstag der BRD
Durch die Ablehnung des Antrages durch die CDU waren damit ALLE Delikte wie Körperverletzung mit Todesfolge verjährt, also auch die Tat eines SS-Bewachers, der einen Häftling prügelt und der Häftling dann an den Verletzungen stirbt.

Durch das Taktieren der Herren von der Union konnte es z.B. auch nicht zu dem Prozess gegen das Personal des Reichssicherheitshauptamtes kommen (RSHA) kommen, deren Chefs Heydrich und Kaltenbrunner waren und wo Adolf Eichmann für das Referat Juden zuständig war.

Diese zig-Eichmänner lebten durch das Taktieren der Christdemokraten als freie Bürger unter uns.


Scheinheilig wurden in den folgenden Jahren die drohenden Verjähungsfristen immer wieder diskutiert, bis sich dann am 3. Juli 1979 der Bundestag entschloss, die Verjähgung von Mord und Völkermord gänzlich aufzuheben.

Mit 255 zu 222 Stimmen, Wer waren da wohl jene 222 Gegenstimmen ? .
Schon diese 222 Gegenstimmen machen die CDU heute für mich nicht wählbar.
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RE: Der Kampf der CDU für die Verjährung von Naziverbrechen. - krasnaja - 23.09.2012 14:49

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