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Der Kampf der CDU für die Verjährung von Naziverbrechen.
22.09.2012, 19:47
Beitrag: #53
RE: Der Kampf der CDU für die Verjährung von Naziverbrechen.
Also"junger Schreiber" at mich zuletzt jemand glaub ich vor 40 Jahren genannt-:rofl:

Aber zum Thema ,krasnaja.
Ich glaube nach wie vor,daß Du die Sache ideologisch statt historisch und juristisch betrachtest und nicht sauber argumentierst.
Ich erklär Dir es also noch mal:
Tatsache ist,wie oben bereits gepostet,daß gem §70 STGB in seiner von 1871 bis 1969 gültigen Fassung die Verjährung von Verbrechen , die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht waren, eine Frist zwanzig Jahre betrug. Und dazu zählte auch Mord in allen Varianten.
Als Beginn der Frist wurde zunächst von der juristischen Dogmatik der 8. Mai 1945 angesehen .
Verjährung wäre demnach 1965 eingetreten.
Gegen eine Änderung dieser Verjährungsvorschriften im Hinblick auf die NS-Verbrechen gab es ernstzunehmende rechtliche Bedenken von Straf- und Verfassungsrechtlern .Die rückwirkende Änderung wurde als Verstoß gegen den in Art. 103 GG festgelegten Grundsatz "Nulla poena sine lege" angesehen, der besagt,daß dass eine Person nur dann bestraft werden könne,wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde und demzu folge auch nur die entsprechenden geltenden Verjährungsvorschriften anwendbar seien.Daher sahen etliche Abgeordnete quer durch alle Fraktionen auch die Grundsätze eines Rechtsstaates unheilbar verletzt, wenn ein erloschener Strafanspruch rückwirkend wieder geltend gemacht würde. Und tatsächlich ist es ein Bruch in der Dogmatik.
Nach Beratung im Rechtsausschuss wurde am 23. März 1965 ein „Gesetz zur Berechnung strafrechtlicher Verjährungsfristen“ beschlossen, das den Beginn der Verjährungsfrist auf den 31. Dezember 1949 festlegte. Alle Abgeordneten der SPD und 180 der 217 CDU-Abgeordneten votierten für diese Regelung,die Abgeordneten der FDP stimmten dagegen fast geschlossen für die Beibehaltung der alten Verjährungsvorschrit.
1969 beschloss der Bundestag Mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen ein abgeändertes Strafrechtsänderungsgesetz, das die Verjährung für Mord auf 30 Jahre heraufsetzte und dies trotz der o.a. geführten rechtlichen Bedenken auch rückwirkend .
Das widerspricht eigentlich komplett Deinen Thesen und Behauptungen zu dieser Problematik.
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RE: Der Kampf der CDU für die Verjährung von Naziverbrechen. - zaphodB. - 22.09.2012 19:47

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