Der Kampf der CDU für die Verjährung von Naziverbrechen.
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25.09.2012, 16:26
Beitrag: #58
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RE: Der Kampf der CDU für die Verjährung von Naziverbrechen.
(19.09.2012 18:46)krasnaja schrieb: Marco, Du versuchst mit Deiner Argumentation die Verbrechen der Nazis auf die gleiche Stufe zu stellen wie ganz normale Verbrechen, das ist unseriös, und unlauter !! Das ist überhaupt nicht unlauter, sondern sachlich! Eine Ausnahme- oder Sondergerichtsbarkeit kann es in einem Rechtsstaat nicht geben, deshalb sind die gleichen Gesetze und Rechte für alle anzuwenden. Die anzuwendenden Gesetze bzw. die Rechtsordnung müssen zur Zeit der Verbrechen schon vorhanden gewesen sein, worin natürlich ein Hauptproblem des Nürnberger Prozesses bestand. Völkerrecht im heutigen Sinne gab es ja noch nicht. Bei den unmittelbaren Tätern, um die es hier in erster Linie geht, war das aber nicht das Problem, da es ja meistens um mehrfachen Mord ging. Nach deutschem Recht gibt es keine Steigerung. Das ergibt sich schon aus der Rechtsfolge: Nämlich zwingende Festsetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe. Eine Strafmilderung ist nicht möglich. In juristischer Hinsicht spielt es deshalb tatsächlich keine große Rolle, ob es sich um einen "gewöhnlichen" Mord oder um ein Nazi-Verbrechen handelt, die Strafe bleibt immer die gleiche, nämlich lebenslänglich. In moralischer oder historischer Hinsicht wird man die Nazi-Verbrechen natürlich anders bewerten. Aber in juristischer Hinsicht sind sie mit anderen Verbrechen (Morden) gleich zu setzen. |
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