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Der Kampf der CDU für die Verjährung von Naziverbrechen.
23.08.2012, 16:04
Beitrag: #1
Der Kampf der CDU für die Verjährung von Naziverbrechen.
Am 3. Juli 1979 beschloss der Bundestag die Aufhebung der Verjährungsfrist für Mord und Völkermord.

Dieses wird als „Sternstunde des Parlaments“ bezeichnet., was sich mir als verschiedenen Gründen nicht erschließt.

1.) wurde dieser Beschluss mit 255 zu 222 Stimmen gefasst, d.h. 222 Stimmen aus dem Bundestag wollten, dass Völkermord verjährt, diese 222 Stimmen wollten, dass Massenmörder aus der Nazizeit , die in Deutschland untergetaucht waren, nicht mehr belangt werden konnten. Sie wollten – über die in Argentinien hospitierenden belasteten Nazis schrieb ich ja in einem andern Thema – dass diese wieder unbehelligt nach Deutschland zurück kommen, hier gar ihre Pensionen einklagen konnten, in den Behörden auf Wiedereinstellung klagen konnten.
.
2.) Wer waren diese Leute, die diese Verjährung unbedingt nicht wollten ?
Das waren in der erste Linie Leute der CDU und CSC, allen voran der damalige Bundeskanzler Ludwig Erhard, der Rechtsvorschriften aus dem letzten Jahrhundert /1871 anführte. Erklärlich wird die Geschichte aber dann, wenn man die Verbindung Erhards zu einem Führer der Einsatzgruppen kennt.
Erklärlich wird die Sache dann, wenn man weiß, dass Josef Abs, früher Bankier Hitlers, nun wieder in der BRD tätig war.
Fritz Schäfer, CDU als Justizminister meinte, ein Ende der Verfolgung alter Massenmörder wäre für die BRD ein Akt der „inneren Befrieden“


Man muss es wirklich als Taschenspielertricks bezeichnen, mit welchen Argumenten die Union die Verjährung von Nazi-Verbrechen durchpauken wollte.

Formal ging es um die Verjährung von Mord. Hierzu kann man ja durchaus eine Meinung haben, dass einfacher Mord nach 20 , 30 Jahren verjähren könnte, Und genau über dieses Vehikel sollen Massenmörder, Täter, weißgewaschen werden.

Es wäre dann eine Sternstunde des Parlaments gewesen, wenn es wenige Gegenstimmen gegeben hätte.

Waren wirklich die Vorwürfe an die Adresse der CDU in der Nachkriegszeit unberechtigt, Sammelbecken alter Nazi-Seilschaften zu sein, ideologisch aus den Steigbügelhaltern der Nazis, dem katholischen Zentrum hervorgegangen zu sein ?
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Der Kampf der CDU für die Verjährung von Naziverbrechen. - krasnaja - 23.08.2012 16:04

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