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Der Kampf der CDU für die Verjährung von Naziverbrechen.
24.08.2012, 15:39
Beitrag: #11
RE: Der Kampf der CDU für die Verjährung von Naziverbrechen.
(24.08.2012 14:50)krasnaja schrieb:  Hier geht es nicht um die zwangsweise mehr oder minder braunen Finger Vieler, HIER geht es darum dass sich die Regierungspartei CDU über lange Jahre vor der Frage gedrückt hat, sollen wir diejenige möglicherweise ans Messer liefern, dessen Brot wir essen, dessen Lied wir darum singen müssen ? und es mit vollem Herzen tun .
DAS ist die entscheidende Frage.

Ich halte Deine Sicht auf die jüngsten KZ-Prozesse für schäbig , dass diese für Dich nur noch eine Farce seien, weil die Verbrechen oft 70 Jahre zurück liegen, und Täter und Zeugen 100.
(das geht nämlich im Grundgedanken in die Richtung "unnütze Esser"

100 Jährige werden ihr Unrecht darum nicht begreifen, weil sie es mit 20 auch noch nicht begriffen.
Schuldeinsichtigkeit mindert nur das Strafmaß.

Sich zeitlebens als ehrenvollen Menschen gesehen zu haben, der damals richtig handelte und nun an Ende des Lebens die Schuld vorgehalten zu bekommen, DAS straft.

Und suebe, vergiss die ganze Geschichte mit dem sog. Befehlsnotstand, mit dem sich ALLE rausreden wollten, ALLE !!! .


Kein Mensch redet von Befehlsnotstand.

Die endgültige Aufhebung der Verjahrung für Völkermord halte ich auch durchaus für gerechtfertigt.

Das Problem ist die fürchterlich lange Zeit die seither vergangen ist. Die Prozesse mit Zeugen, mit Angeklagten die nahe 100 Jahre alt sind, die Verbrechen die vor 70 Jahren geschehen sind.
Und, nicht zu vergessen, wir leben in einem Rechtsstaat, jeder muss einen fairen Prozess bekommen.
Und wenn der Richter am Ende Zweifel hat, die sich da ja schon ansammeln können, ein Urteil das einer Farce gleicht.

Es gibt schon gewichtige Gründe die für eine Verjährung sprechen.
Der eigentliche Skandal war in den 50ern und 60ern.
Nach den Alliierten Prozessen hat sich die Bundesdeutsche Justiz ewige Zeiten "rausgehalten". Zu Zeiten wo die Verbrechen ohne große Probleme hätten geandet werden können.

Der erste Bundesdeutsche NS-Prozess war der Ulmer "Einsatzgruppenprozess" der nur ins Rollen kam, weil einer der Täter das Land BW verklagte.
Aus Wiki:
Zitat:Die Angeklagten waren nach dem Krieg zunächst in ein bürgerliches Leben zurückgekehrt, und erst als der SS-Oberführer Bernhard Fischer-Schweder gegen das Land Baden-Württemberg auf Wiedereinstellung klagte, wurden staatsanwaltschaftliche Ermittlungen begonnen. Es war der erste große Prozess gegen nationalsozialistische Täter vor einem deutschen Strafgericht. Vor Gericht standen der Polizeichef von Memel, Bernhard Fischer-Schweder sowie neun weitere Angehörige der Einsatzgruppe Tilsit. (Hans-Joachim Böhme, Werner Hersmann, Edwin Sakuth, Werner Kreuzmann, Harm Willms Harms, Gerhard Carsten, Franz Behrendt, Pranas Lukys, Werner Schmidt-Hammer). Insgesamt sagten 184 Zeugen aus oder es wurden Protokolle ihrer Aussagen verlesen, darunter einige Augenzeugen, die überlebt hatten.

Sämtliche Angeklagten wurden wegen „Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord“ in 4.000 Fällen zu Haftstrafen zwischen 3 und 15 Jahren verurteilt. Außerdem verloren sie für eine gewisse Zeit ihre bürgerlichen Ehrenrechte.[1] Obwohl die Staatsanwaltschaft die hohe Eigeninitiative bei den Mordaktionen herausgestellt hatte und für mehrere ehemalige SS-Führer eine lebenslange Strafe gefordert hatten, wurden die Angeklagten am 29. August 1958 nur als „Gehilfen“ verurteilt und damit so, als ob die Täter die Tat nicht selbst gewollt hätten. Dies entsprach in der damaligen Zeit der Vergangenheitsbewältigung der Rechtsprechung bis hinauf zum Bundesgerichtshof, der Hitler, Himmler oder Heydrich als Haupttäter galten.

Der mW erste KZ-Prozess war der Hechinger. Ein damals junger Richter (aus einer befreundeten Familie) ist angesichts der zur Sprache gekommenen Verbrechen "hinübergeschnappt" aufgefallen bei der Urteilsbegründung, der kpl. Prozess musste wiederholt werden.

Ich weiß eigentlich schon, von was ich da schreibe.


Und nicht zu vergessen, die jetzt Übriggebliebenen die aus diesem oder jenem Grund der irdischen Gerechtigkeit enkommen sind, die haben binnen kurzem mit höheren Instanzen zu tun, und da gibt es keine Verjährung und keine Zweifel...

"Die Inflation muss als das hingestellt werden, was sie wirklich ist, nämlich als Betrug am Staatsbürger, der um einen Teil seines Einkommens, aber noch mehr um seine Ersparnisse gebracht wird.!" (Ludwig Erhard, Bundeskalnzler 1963 bis 1966)
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RE: Der Kampf der CDU für die Verjährung von Naziverbrechen. - Suebe - 24.08.2012 15:39

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