WAHLEN ALLGEMEIN 2017:
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08.04.2017, 00:16
Beitrag: #221
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RE: WAHLEN ALLGEMEIN 2017:
(07.04.2017 16:55)Flora_Sommerfeld schrieb: Danke WDPG für die Infos zur österreichischen Parteienwelt. Also ich würde die KPÖ am ehesten mit der Linkspartei vergleichen nur wesentlich schwächer. Man ist nur in einem von 9 Landtagen vertreten (Steiermark). Außerdem in ein paar Gemeinderäten, vor allem in der Steiermark, wo man gerade in Graz extrem stark ist, ansonsten z.B. in Krems und in Linz. Am Kommunismus von damals hält die KPÖ natürlich nicht wirklich fest, wie gesagt, inhaltlich ist man wohl der deutschen Linkspartei sehr ähnlich. |
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08.04.2017, 00:22
Beitrag: #222
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RE: WAHLEN ALLGEMEIN 2017:
(07.04.2017 18:08)Dietrich schrieb: Das würde ich so nicht sagen. Das sehe ich auch so. Außerdem wo beginnt eine Kleinstpartei. Nachdem die FDP nicht mehr im Bundesrat ist, ist sie ja irgendwie auch eine solche oder? Sind die Freien Wähler die sich ja auch im Bayrischen Landtag befinden eine solche? Oder nur noch kleinere Gruppen. Jetzt mal ohne auf Inhalte zu achten, finde es gar nicht so schlecht das es so kleinere Bewegungen auch gibt. Was mir auf fällt: In Deutschland treten da bei Wahlen wesentlich mehr an, als in Österreich, auch bei Landtagswahlen. Außerdem halten sich viele dieser Kleinstbewegungen erstaunlich lang, was es in Österreich zwar auch gibt, aber weit nicht so oft wie in Deutschland. |
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08.04.2017, 02:34
Beitrag: #223
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RE: WAHLEN ALLGEMEIN 2017:
(07.04.2017 18:38)Flora_Sommerfeld schrieb: Naja, es gibt hier Stimmen, die z.B. den Linken Rand gern als Verfassungsfeindlich verbieten möchten. Also ich z.B. halte die Linkspartei für verfassungsfeindlich - klar. Aber verbieten würde ich sie nicht. Es ist grundsätzlich schwer, Menschen zu verbieten, eine bestimmte Meinung zu haben. MfG, Titus Feuerfuchs |
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08.04.2017, 13:04
Beitrag: #224
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RE: WAHLEN ALLGEMEIN 2017:
(07.04.2017 18:38)Flora_Sommerfeld schrieb: Naja, es gibt hier Stimmen, die z.B. den Linken Rand gern als Verfassungsfeindlich verbieten möchten. Parteien oder Organisationen, die verfassungsfeindliche Ziele vertreten - und zwar nachweislich in einer Programmschrift -, werden bei uns verboten. Egal, ob nun von linka oder rechts, oben oder unten. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht soeben ein Verbot der NPD abgelehnt. Die rechtsextreme Partei sei zu bedeutungslos, um die Demokratie zu gefährden, urteilten die Richter. Die NPD sei zwar verfassungsfeindlich gesinnt und wesensverwandt mit dem Nationalsozialismus, sie habe aber nicht das Potenzial, die Demokratie in Deutschland zu beseitigen, begründete das Gericht in knapp 300 Seiten sein Urteil (Az. 2 BvB 1/13). Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle sagte bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe: "Das Ergebnis des Verfahrens mag der eine oder andere als irritierend empfinden." Ein Parteiverbot sei jedoch "kein Gesinnungs- oder Weltanschauungsgebot". Der Vorsitzende des Zweiten Senats wies ausdrücklich auf andere Reaktionsmöglichkeiten hin – etwa den Entzug der staatlichen Parteienfinanzierung. |
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08.04.2017, 13:32
Beitrag: #225
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RE: WAHLEN ALLGEMEIN 2017:
(08.04.2017 13:25)Flora_Sommerfeld schrieb: Welche Minderheiten dürfen sich denn hier artikulieren? Die ethnischen Deutschen, wer auch immer das ist ...? Jeder kann auf die Straße gehen, sich auf ein Podest stellen und seine Meinung verkünden - sofern sie nicht verfassungsfeindlich ist. Das ist in autoritären Staaten oder gar Diktaturen nicht möglich. Somit kann sich in diesem Land jede Minderheit artikulieren und einen Verein oder eine Partei gründen. |
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08.04.2017, 13:39
Beitrag: #226
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RE: WAHLEN ALLGEMEIN 2017:
(08.04.2017 13:33)Flora_Sommerfeld schrieb: Das würde dann auch bedeuten, das es einer Meinung entspricht, wenn einer sagt: - Was für einen Wert haben sie schon, wenn sie keine Muslime sind“? - oder? Das darf jeder sagen, denn es fällt unter die Rubrik "Meinungsfreiheit". Aber bitte nicht weitere Haarspaltereien. Klar ist: In unserem Staat haben wir Rede-, Versammlungs- und Meinungsfreiheit, in der Türkei, Russland oder Saudi-Arabien nicht. |
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08.04.2017, 13:56
Beitrag: #227
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RE: WAHLEN ALLGEMEIN 2017:
(08.04.2017 13:45)Flora_Sommerfeld schrieb: Letzteres habe ich nicht bestritten, aber wenn wir nahezu uneingeschränkte Meinungsfreiheit haben, ... Wir haben unbeschränkte Meinungsfreiheit, nicht jedoch ein Recht zur Volksverhetzung, zu Beleidigungen oder zum Aufruf zu kriminellen Taten. Dass hier die Grenzen zuweilen verschwimmen, zeigt die gegenwärtige Diskussion. Im allgemeinen wird die Meinungsfreiheit weit gefasst, denn sie ist ein Kennzeichen funktionierender Demokratie. (08.04.2017 13:45)Flora_Sommerfeld schrieb: Dietrich, das widerspricht doch grundsätzlich allem, was du so hier politisches schreibst. Hast du keine klare Linie? Ich sehe nicht, dass ich mir argumentativ widerspreche. . |
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08.04.2017, 14:09
Beitrag: #228
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RE: WAHLEN ALLGEMEIN 2017: | |||
08.04.2017, 14:43
Beitrag: #229
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RE: WAHLEN ALLGEMEIN 2017:
(08.04.2017 14:24)Flora_Sommerfeld schrieb:(08.04.2017 14:09)Dietrich schrieb: Weltanschauung wird bei uns nicht bestraft. Es müssen aktive Bestrebungen erkennbar sein, verfassungsfeindliche Ziele durchzusetzen. Eine verfassungsfeindliche Weltanschauung ist nicht justitiabel. Wer kann schon Gedanken bestrafen? Erst wer aktiv verssungsfeindliche Ziele propagiert und durchsetzen will, kann belangt werden. |
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08.04.2017, 15:03
Beitrag: #230
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RE: WAHLEN ALLGEMEIN 2017:
(08.04.2017 14:54)Flora_Sommerfeld schrieb: Du meinst sowas, wie bei Pegida und AfD Reden in Ostdeutschland? Pegida und AfD gelten nicht als verfassungsfeindlich. Die Aussagen zu Migranten und Flüchtlingen fallen unter die Rubrik Meinungsfreiheit. Pegida-Gründer Lutz Bachmann hat allerdings derart beleidigende Reden gegen Flüchtlinge gehalten, dass er in zweiter Instanz wegen Volksverhetzung zu 9800 Euro Strafe verurteilt wurde. Dort fand die "Meinungsfreiheit" also ihre Grenze, obwohl das kontrovers diskutiert wurde. |
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08.04.2017, 18:57
Beitrag: #231
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RE: WAHLEN ALLGEMEIN 2017:
(08.04.2017 13:56)Dietrich schrieb:(08.04.2017 13:45)Flora_Sommerfeld schrieb: Letzteres habe ich nicht bestritten, aber wenn wir nahezu uneingeschränkte Meinungsfreiheit haben, ... Für Flora sind differenzierte Standpunkte meistens widersprüchlich. MfG, Titus Feuerfuchs |
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08.04.2017, 19:00
Beitrag: #232
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RE: WAHLEN ALLGEMEIN 2017:
(08.04.2017 13:59)Flora_Sommerfeld schrieb: Du meinst so, wie das die Rechtsradikalen von der NPD, über die Pegida bis hin zur AfD oder Identitäre Bewegung tun? Die offziellen Programme von Pegida, IB (zumindest die in Österreich, die deutsche kenn ich nicht) und AfD bewegen sich ganz klar innerhalb der Verfassung, das der NPD nicht. MfG, Titus Feuerfuchs |
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08.04.2017, 19:14
Beitrag: #233
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RE: WAHLEN ALLGEMEIN 2017:
(08.04.2017 13:39)Dietrich schrieb:(08.04.2017 13:33)Flora_Sommerfeld schrieb: Das würde dann auch bedeuten, das es einer Meinung entspricht, wenn einer sagt: - Was für einen Wert haben sie schon, wenn sie keine Muslime sind“? - oder? Nein. Denn auch Meinungsfreiheit ist nicht grenzenlos. Das Problem ist in Deutschland das Messen mit zweierlei Maß und mangelnde Konsequenz. Die inkriminierte Aussage "Was für einen Wert haben sie schon, wenn sie keine Muslime sind“? wäre dann zu tolerieren, wenn Deutschland allgemein so liberal und tolerant wäre. Das ist aber nicht der Fall. Ich schwör dir Stein und Bein, wenn sich ein christlicher Würdenträger in ähnlicher Weise über Andersgläubige geäußert hätte, wäre das ganze linke, dauerepörte, politisch korrekte Establishment Sturm gelaufen. Die Islamvertreter natürlich auch. Werden aber Christen beleidigt, wird geschwiegen und kalmiert. Ich erinnere da z.B. an die Regensburger Rede von Papst Benedikt XVI, in der er den Islam sehr viel differenzierter kristisiert hatte. Ein riesen Theater wurde daraus gemacht. https://de.wikipedia.org/wiki/Papstzitat_von_Regensburg Z.B: (08.04.2017 15:03)Dietrich schrieb: Pegida-Gründer Lutz Bachmann hat allerdings derart beleidigende Reden gegen Flüchtlinge gehalten, dass er in zweiter Instanz wegen Volksverhetzung zu 9800 Euro Strafe verurteilt wurde. Dort fand die "Meinungsfreiheit" also ihre Grenze, obwohl das kontrovers diskutiert wurde. Aber bei der Beschimpfung der Deutschen als "Köterrasse" hat die Meinungsfreiheit die Grenze nicht gefunden? Diese deutsche Doppelbödigkeit ist doch ein Witz. Du hast selbst gleich noch das nächste Beispiel für mangelnde Konsequenz geliefert: (08.04.2017 13:04)Dietrich schrieb: Parteien oder Organisationen, die verfassungsfeindliche Ziele vertreten - und zwar nachweislich in einer Programmschrift -, werden bei uns verboten. Egal, ob nun von linka oder rechts, oben oder unten. MfG, Titus Feuerfuchs |
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10.04.2017, 12:01
Beitrag: #234
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RE: WAHLEN ALLGEMEIN 2017:
(08.04.2017 19:14)Titus Feuerfuchs schrieb: Die inkriminierte Aussage "Was für einen Wert haben sie schon, wenn sie keine Muslime sind“? wäre dann zu tolerieren, wenn Deutschland allgemein so liberal und tolerant wäre. Moralische Entrüstung wäre sicher erfolgt. Doch ist der Satz "Was für einen Wert haben sie schon, wenn sie keine Muslime sind“? nicht justitiabel, sondern fällt unter "Meinungsfreiheit". |
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10.04.2017, 13:18
Beitrag: #235
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RE: WAHLEN ALLGEMEIN 2017:
(08.04.2017 17:07)Flora_Sommerfeld schrieb: ich lach mich schlapp. Erstens kann ich bei meinen Diskussionsbeiträgen keine "Doppelmoral" erkennen. Und zweitens: Was ist bitte das "Rote Diktatur-Forum"? |
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11.04.2017, 03:05
Beitrag: #236
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RE: WAHLEN ALLGEMEIN 2017:
(10.04.2017 12:01)Dietrich schrieb:(08.04.2017 19:14)Titus Feuerfuchs schrieb: Die inkriminierte Aussage "Was für einen Wert haben sie schon, wenn sie keine Muslime sind“? wäre dann zu tolerieren, wenn Deutschland allgemein so liberal und tolerant wäre. Jo, eh. Aber es gibt auch noch Reaktionen von Meinungsführern abseits der rechtlichen Ebene. Und diese haben mitunter sogar eine stärkere Wirkung. MfG, Titus Feuerfuchs |
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18.04.2017, 19:48
Beitrag: #237
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RE: WAHLEN ALLGEMEIN 2017:
Die Presseschau der bpb zum "Erdogan"-Referendum
https://email.t-online.de/em#f=INBOX&m=1...owReadmail wer sie als newsletter haben möchte http://www.eurotopics.net/de/148340/newsletter "Die Inflation muss als das hingestellt werden, was sie wirklich ist, nämlich als Betrug am Staatsbürger, der um einen Teil seines Einkommens, aber noch mehr um seine Ersparnisse gebracht wird.!" (Ludwig Erhard, Bundeskalnzler 1963 bis 1966) |
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19.04.2017, 18:24
Beitrag: #238
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RE: WAHLEN ALLGEMEIN 2017:
(08.04.2017 19:00)Titus Feuerfuchs schrieb: Die offziellen Programme von Pegida, IB (zumindest die in Österreich, die deutsche kenn ich nicht) und AfD bewegen sich ganz klar innerhalb der Verfassung, das der NPD nicht. Genau so sieht es aus. Das ist der Grund, warum der Verfassungssschutz eine Überwachung der AfD abgelehnt hat. Bestrebungen, den Flüchtlingsstrom zu stoppen, sind natürlich nicht verfassungsfeindlich. Auch nicht Aussagen, die Flüchtlinge seien krimineller als Einheimische oder ähnliches. Erst wer Flüchtlinge in böser Weise beschimpft oder rassistisch beleidigt, kann wegen Volksverhetzung belangt werden. In den USA ist die Meinungsfreiheit noch viel weiter gefasst. Das erklärt auch die Auseinandersetzung zwischen Facebook und deutschen Behörden betreffs Äu0erungen, die in den USA unter "Meinungsgfreiheit" fallen, bei uns jedoch nicht. Allerdings gibt es da eine Grauzone, wo auch Juristen geteilter Meinung sind, was rechtlich zu verfolgen ist und was nicht. |
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23.04.2017, 21:00
Beitrag: #239
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RE: WAHLEN ALLGEMEIN 2017:
Selbst wenn es nicht zur Volksverhetzung oder zu einem Parteiverbot reicht so kann eine Partei doch rechtsextrem sein- und das macht sich nicht nur am Programm fest sondern auch und in erster linie an den Äüßerungen , Zielsetzungen und Einstellungen ihrer Mitglieder und Funktionäre und danach ist fällt die AFD m.E. ganz eindeutig unter dieses Raster -das haben Leue wie Petry, Storch, Gauland ,Höcke , Meier -
der unjüngst sein "Verständnis" für den Massenmörder Breivik bekundet hat- u.a.m. bewiesen und der Parteitag in Köln sollte da auch dem letzten "Sympatisanten aus dem spiessbürgerlichen Lager die Augen geöffnet haben. Aber die sollen ruhig so weitermachen - Dass PEGIDA uoder die sogenannten ID irgendwelche Programme haben ist mir übrigens neu . Um so was auszuformulieren braucht es einen gewissen IQ und bei PEGIDA und Konsorten ist der mir bislang nicht auffällig ins Äuglein gesprungen- außer man wertet fas dumpfe Wiederholen von Slogans wie "Lügenpresse" und "Merkel muss weg" als Zeichen überbordenden Intellekts. . Frankreich hatte ja nun seinen ersten Wahlgang und La Penne ist auch nicht mehr erste Wahl- das freut !!! |
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24.04.2017, 00:15
Beitrag: #240
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RE: WAHLEN ALLGEMEIN 2017:
Das neue Spitzenduo der AfD scheint mir keine glückliche Wahl zu sein.
Frauke Petry war wohl noch das sympathische Gesicht und eine gemäßigte Figur, die einen Björn Hocke kleinhalten wollte. Das fällt jetzt weg. Sympathisanten für Breivik? Gibt es die überhaupt? Der hat doch völlig Unschuldige umgebracht. Achso, er hasste Sozialdemokraten und die Immigrationspolitik. Und Fahnen fand er auch ganz toll. Na, so etwas verbindet natürlich... Am rechten Rand sind gut 5 Prozent der Stimmen zwar auch drin, aber viel mehr nicht. Sehr leicht aber viel weniger. In F scheint es ja mal wieder eine langweilige Stichwahl zu geben. Sobald ein Kandidat mit Nachnahmen LePen soweit kommt, verhindern die Wähler dann doch das Schlimmste. Ob das so gut für ein Land ist, wenn immer Kandidaten mit eigentlich kümmerlichen Stimmanteilen dann Präsident werden? "Es gibt nur eine Sache die größer ist als die Liebe zur Freiheit: Der Hass auf die Person, die sie dir weg nimmt."(Che Guevara) |
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