Vertrag von Saint Germain
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14.08.2012, 17:43
Beitrag: #62
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RE: Vertrag von Saint German
(14.08.2012 16:51)Maxdorfer schrieb:(14.08.2012 14:42)krasnaja schrieb: Wallenstein, ich verstehe unter zulässig etws zuzulassen und DAS gilt ME nicht für den Gebrauch dieses Satzes, darum ist dieser Satz nicht zulässig, und ich meine hier nicht das philosophische suum ciuque. Wer den unsäglichen Begriff gebraucht, führt was im Schilde !! Ich gehe einmal auf Deinen letzten Absatz ein, Sinn des Satzes ist nach meiner Meinung nicht, zu machen, was einem passt, sondern das der Einzelne in die Gemeinschaft einbringt, wozu er fähig ist und ihm aus der Gemeinschaft ein Recht zuteil wird, das zu erhalten, was die Gemeinschaft ihm geben kann.. DEINE Sicht verstößt gegen den kathegorischen Kantschen Imperarativ, weil mit dem Anspruch, das zu machen, was man machen will, Grundlagen des sozialen Miteinanders, also auch die Rechte Dritter verletzt werden. Die missbrauchte Version soll so verstanden werden, dass jedem nur das ZUSTEHT was er verdient und nicht das Recht, was einem aus der Gemeinschaft zustedt. Der Einzelne war dort rechtlos damit der here Anspruch bereits im Kern ad absurdum. |
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